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Geldwäsche: Nun acht statt sechs Jahre Haft

09.02.2024 • 15:14 Uhr
Geldwäsche: Nun acht statt sechs Jahre Haft
Urteil für Angeklagten ist rechtskräftig. (Symbolbild) Shutterstock

Berufungsgericht erhöhte Strafe: Rumäne war führender Kopf einer Bande, die bei 31 Einbrüchen Altmetalle im Wert von 305.000 Euro erbeutete und weiterverkaufte.

Vor allem wegen gewerbsmäßig schweren Einbruchsdiebstahls und Geldwäscherei im Rahmen einer kriminellen Vereinigung wurde der mit fünf einschlägigen Vorstrafen belastete Angeklagte 2023 in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt. Als sogenannten Verfallsbetrag für die kriminelle Bereicherung hat der 32-jährige Rumäne der Republik Öster­reich 20.000 Euro zu bezahlen.

Härtere Strafe

In der Berufungsverhandlung am Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) wurde die Freiheitsstrafe jetzt um zwei Jahre erhöht. In zweiter Instanz wurde eine Haftstrafe von acht Jahren verhängt. Das Urteil ist rechtskräftig. Die Berufungsrichter gaben damit der Strafberufung der Staatsanwaltschaft Feldkirch Folge, die eine strengere Strafe beantragte. Der Strafberufung des Angeklagten, der um eine mildere Sanktion ersuchte, wurde keine Folge gegeben.

Geldstrafe

Der Strafrahmen belief sich auf ein bis zehn Jahre Haft. Das für die Strafbemessung maßgebliche Delikt war das Verbrechen der Geldwäscherei nach Paragraf 165 Absatz 4 des Strafgesetzbuches mit einem 50.000 Euro übersteigenden Betrag, das zudem im Rahmen einer kriminellen Vereinigung begangen wurde.

Nach den gerichtlichen Feststellungen war der Angeklagte einer der führenden Köpfe einer rumänischen Bande, die in Vorarlberg, Tirol und der Schweiz bei zahlreichen Einbrüchen und Diebstählen Altmetalle gestohlen und dann weiterverkauft hat.

Altmetall gestohlen

Altmetall gestohlen. Verantwortlich gemacht wurde der 32-Jährige für 31 Einbrüche und Diebstähle, bei denen Altmetalle im Wert von rund 305.000 Euro erbeutet wurden und ein Sachschaden von circa 110.000 Euro angerichtet wurde. Die gestohlenen Altmetalle wurden laut Urteil teilweise in Vorarl­berg einem Altmetallhändler weiterverkauft. Demnach wurde dadurch die kriminelle Herkunft der Altmetalle verschleiert und so Geldwäsche betrieben.

Geständnisse und Verurteilungen

Der Angeklagte war teilweise geständig und räumte fünf der ihm angelasteten 31 Einbrüche und Diebstähle und dazu die Geldwäsche mit dem Verkauf der Beute ein. Der Rumäne wurde in der Vergangenheit schon im Ausland wegen ähnlicher Straftaten zu Haftstrafen verurteilt.

Zuvor wurden am Landesgericht vier weitere Mitglieder der rumänischen Bande und der Altmetallhändler aus dem Bezirk Feldkirch verurteilt. Dabei wurden Haftstrafen zwischen 20 Monaten und fünf Jahren verhängt. Diese Urteile sind teilweise nicht rechtskräftig.