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Fußballverein haftet nicht für Verletzung

26.02.2024 • 17:42 Uhr
Klage gegen Fußballamateurverein vorerst abgewiesen.<span class="copyright">(C) KLAUS HARTINGER</span>
Klage gegen Fußballamateurverein vorerst abgewiesen.(C) KLAUS HARTINGER

Amateurfußballer konnte nicht nachweisen, dass er wegen eines größeren Lochs im Fußballplatz schwer verletzt wurde

In der Klage wird behauptet, der Kläger habe sich im September 2022 bei einem Meis­terschaftsspiel einer Vorarlberger Fußballamateurliga schwer verletzt, weil er auf dem Rasen der gegnerischen Mannschaft in ein Loch getreten sei. Wegen der größeren Vertiefung habe er sich einen Kreuzbandriss, einen Meniskusriss und einen Knorpelschaden zugezogen und operiert werden müssen.

Der Kläger fordert 11.550 Euro Schadenersatz, davon 10.000 Euro Schmerzengeld. Zudem verlangt der türkischstämmige 26-Jährige die gerichtliche Feststellung der Haftung für allfällige künftige Schäden. Denn der beklagte Bregenzerwälder Fußballverein habe das Spielfeld nicht ordentlich gewartet und sei damit seinen gesetzlichen Verkehrssicherungspflichten nicht nachgekommen.

Klage abgewiesen

Richterin Larissa Bachmayer hat in dem Zivilprozess am Landesgericht Feldkirch die Klage am 22. Februar abgewiesen. weil dem Kläger der Nachweis nicht gelungen sei, dass ein Loch auf dem Fußballplatz zu seiner schweren Verletzung geführt habe. Der Kläger wurde dazu verurteilt, dem beklagten Fußballklub 6700 Euro an Prozesskosten zu ersetzen.

Das erstin­stanzliche Urteil ist nicht rechtskräftig. Es kann noch mit einer Berufung am Oberlandesgericht Innsbruck bekämpft werden. Der Anwalt des Klägers sagte auf Anfrage, das Feldkircher Urteil werde wahrscheinlich akzeptiert werden.

Schon allein aufgrund der gerichtlichen Aussage des Klägers sei die Klage abzuweisen gewesen, heißt es im Urteil. Der Kläger habe nicht konkret angeben können, in welches wie großes Loch er getreten sei. Dass er sich in einer Vertiefung des Rasens verletzt habe, sei lediglich seine Schlussfolgerung.

Kein großes Loch am Fußballplatz erkennbar

Weder die Zeugen der beiden am Spiel beteiligten Vereine noch der Schiedsrichter habe von einem großen Loch auf dem Fußballplatz gesprochen, nicht einmal der Trainer des Klägers, schrieb die Richterin. Verletzungen gehörten zum Risiko bei Fußballspielen, zumal solche ohne Fremdeinwirkung.

Wäre der Klage stattgegeben worden, hätten wohl auch andere Vorarlberger Fußballvereine mit ähnlichen Schadenersatzklagen rechnen müssen, sagt Beklagtenvertreter Oliver Diez. Da die Klage zumindest vorläufig abgewiesen worden sei, habe der Zivilprozess zur Rettung des Vorarlberger Amateurfußballs beigetragen, merkt der Lochauer Rechtsanwalt mit einem Augenzwinkern überzogen formulierend an.