Verdacht: Tante trug zu Vergewaltigung bei

Nun wird am Landesgericht verhandelt, ob Angeklagte Beitrag zu Vergewaltigungen ihrer 16-jährigen Nichte leistete.
Wegen Unterlassung der Verhinderung einer Straftat hatte sich die Angeklagte ursprünglich im August 2023 am Landesgericht Feldkirch zu verantworten. Im Strafantrag der Staatsanwaltschaft Feldkirch wurde der unbescholtenen 29-Jährigen zur Last gelegt, sie sei im März 2018 in ihrer damaligen Wohnung nicht eingeschritten, als ihre 16-jährige Nichte von zwei Männern vergewaltigt worden sei, und habe keine Hilfe geholt.
Unzuständigkeitsantrag
Die Richterin verkündete dazu in der Hauptverhandlung ein Unzuständigkeitsurteil. Denn sie hegte nach dem Beweisverfahren den Verdacht, dass die Angeklagte sogar einen Beitrag zu den Vergewaltigungen geleistet haben könnte. Demnach wäre sie als Beitragstäterin zu mehrfacher Vergewaltigung anzuklagen, mit einem Strafrahmen für den Fall eines Schuldspruchs von zwei bis zehn Jahren Gefängnis. Dafür wäre ein Schöffensenat und keine Einzelrichterin zuständig.
Das Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) bestätigte nun, sich als Beweis auf Anschuldigungen des mutmaßlichen Opfers stützend, das Unzuständigkeitsurteil. Den Berufungen der Angeklagten und der Staatsanwaltschaft wurde keine Folge gegeben. Jetzt wird am Landesgericht neu verhandelt werden. Ein Schöffensenat wird prüfen, ob die Angeklagte zu den Vergewaltigungen beigetragen hat, die Taten nur nicht verhindert hat oder ob ihr kein wie auch immer gearteter strafrechtlicher Vorwurf zu machen ist.
In Wohnung eingeladen
Die Staatsanwältin sagte zu Beginn der Verhandlung im August 2023, die Angeklagte habe über eine Internetplattform einen ihr unbekannten Schweizer in ihre Wohnung eingeladen. Der Schweizer habe einen Schweizer Kollegen mitgebracht. Der Schweizer, mit dem sie im Internet gechattet habe, habe einvernehmlichen Geschlechtsverkehr mit der Angeklagten gehabt.
Währenddessen habe der andere Schweizer die 16-Jährige vergewaltigt. Danach sei ein Partnertausch erfolgt. Dabei habe der erste Intimpartner der Angeklagten die Jugendliche vergewaltigt.
Gestohlene Identität
Die mutmaßlichen Vergewaltiger aus der Schweiz konnten von der Polizei bislang nicht ausgeforscht werden. Angeblich auch deshalb, weil einer von ihnen im Internet die Identität eines anderen gestohlen haben soll. Zur Polizei ging zuerst die Angeklagte, aber erst im Jänner 2022. Die 29-Jährige sagte im Vorjahr auch vor Gericht, es habe keine Vergewaltigung gegeben, sondern lediglich einvernehmlichen Gruppensex.