Bewaffnete Überfälle: Haft für Jugendlichen

Zwei Jahre Gefängnis für 16-Jährigen, der laut Urteil in Feldkirch auf der Straße zwei bewaffnete Raubüberfälle auf Passanten beging.
Wegen schweren Raubes, schwerer Körperverletzung, Diebstahls, versuchter Anstiftung zur Falschaussage und verbotenen Waffenbesitzes wurde der mit zwei Vorstrafen belastete 16-Jährige in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch zu 18 Monaten Gefängnis verurteilt. Hinzu kommen sechs Haftmonate aus einer offenen Vorstrafe. Damit beträgt die Gesamtstrafe zwei Jahre Gefängnis. Die mögliche Höchststrafe für den Jugendlichen wäre siebeneinhalb Jahre Haft gewesen.
Messer als Tatwaffe
Der Syrer verübte nach Ansicht des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richter Christoph Stadler im Oktober 2023 und Jänner 2024 in Feldkirch auf der Straße zwei bewaffnete Raubüberfälle auf zwei Passanten. Dabei raubte der Arbeitslose nach den gerichtlichen Feststellungen eine Umhängetasche, eine Jacke und Zigaretten. Als Tatwaffe wurde bei zumindest einem der Überfälle ein Messer verwendet. Der erste Überfall fand vor einer Bushaltestelle in der Innenstadt statt, der zweite vor einer Schule.

Zudem verletzte der Angeklagte dem Urteil zufolge bei einem der Tatorte ein Opfer mit einem Schlag mit einem Fahrradsattel schwer. Demnach beging er bei einem der Raub-Vorfälle auch Diebstähle. Des Weiteren versuchte der Syrer nach Überzeugung der Richter, eines der Opfer zu einer ihn entlastenden Falschaussage bei der Polizei anzustiften. Nach dem Überfall im Oktober wurde der Jugendliche kurz in Untersuchungshaft genommen. Der 16-Jährige wurde auf freien Fuß gesetzt und beging danach einen weiteren Straßenraub.
20-jähriger Mittäter
Als Mittäter beim schweren Raub im Jänner wurde über einen mit einer Vorstrafe belasteten 20-Jährigen eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 21 Monaten verhängt. Davon hat der arbeitslose Syrer sieben Monate zu verbüßen. 14 Monate wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen.
Kombinierte Strafen
Mit sogenannten kombinierte Strafen kamen zwei Jugendliche aus Wien als Mittäter beim schweren Raub vom Jänner davon. Sechs bedingte, nicht zu verbüßende Haftmonate und eine unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Geldstrafe von 1440 Euro (360 Tagessätze à 4 Euro) gab es für den 15-jährigen, unbescholtenen Syrer. Neun bedingte Haftmonate und eine unbedingte Geldstrafe von 1440 Euro (360 Tagessätze zu je 4 Euro) erhielt der mit einer Vorstrafe belastete 16-jährige Afghane.
Keines der Urteile gegen die vier Angeklagten ist rechtskräftig.