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92-Jähriger schoss mit Pistole: Freispruch

28.03.2024 • 23:00 Uhr
92-Jähriger schoss mit Pistole: Freispruch
Verteidiger des angeklagten 92-Jährigen beantragte einen Notwehrfreispruch. (Symbolbild) Shutterstock

Wegen schwerer Nötigung schoss angeklagter Hotelier in Boden. Hotelgast von gefährlicher Drohung freigesprochen.

Die beiden Angeklagten wurden am Donnerstag in der Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch überraschend im Zweifel freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, denn der Staatsanwalt nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch.

Der 92-jährige Erstangeklagte wurde von der Staatsanwaltschaft Feldkirch wegen des Verbrechens der schweren Nötigung unter Verwendung einer Waffe angeklagt, mit einem Strafrahmen von ein bis fünf Jahren Gefängnis für den Fall eines Schuldspruchs.

Vorgehaltene Waffe

Der betagte Unbescholtene aus dem Bezirk Feldkirch soll dem Strafantrag zufolge im Oktober 2023 einen Hotelgast, der zwei Monatsmieten nicht bezahlt haben soll, mit Waffengewalt zum Verlassen des Hotelzimmers gezwungen. Demnach soll der 92-jährige ­Hotel-Seniorchef mit vorgehaltener Pistole den Hotelgast in dessen Hotelzimmer zum Verlassen des Hotels aufgefordert haben. In der Folge soll der 39-jährige Gast den Hotelier aus dem Zimmer gedrängt haben. Daraufhin, so die Anklage, habe der 92-Jährige mit seiner Pistole auf den Boden des Hotelzimmers geschossen.

Drohung gegen Hotelier

Der mit zwei Vorstrafen belastete Hotelgast wurde wegen gefährlicher Drohung angeklagt, nach Paragraf 107/1 mit einer Strafdrohung von bis zu einem Jahr Haft. Der arbeitslose Zweitangeklagte soll in seinem Hotelzimmer zu dem 92-jährigen Hotelier gesagt haben, er werde ihn und dessen Familie umbringen.

Richterin Silke Sandholzer begründete die Freisprüche nach der Verhandlung folgendermaßen: Sie könne wegen der nicht miteinander in Einklang zu bringenden Angaben der beiden Angeklagten nicht mit der für Schuldsprüche notwendigen Sicherheit feststellen, was tatsächlich passiert sei. Keiner der Angeklagten sei glaubwürdiger als der andere. Objektiviert sei lediglich der Einschuss im Boden des Hotelzimmers.

Widersprüchliche Aussagen

Der 92-jährige Erstangeklagte sagte, er habe den säumigen Hotelgast zum Verlassen des Hotels auffordern wollen. Er habe seine Pistole dem Gast nicht vorgehalten. Der 39-Jährige habe ihn aus dem Zimmer zu drängen versucht. Daraufhin habe er in Notwehr den Warnschuss abgegeben. Verteidiger Martin Trefalt beantragte einen Notwehrfreispruch.

Der 39-jährige Zweitangeklagte bestritt die ihm ange­lastete gefährliche Drohung. Der 92-Jährige habe im Hotelzimmer die Pistole auf ihn gerichtet. Er habe daraufhin den alten Mann aus dem Zimmer gedrängt. Danach habe sich dann ein Schuss aus der Pistole des Hoteliers gelöst.