Vater enterbte Tochter: Nun Klage gegen Tante

24-jährige Klägerin fordert in anhängigem Zivilprozess von erbender Tante 506.000 Euro als Pflichtteil nach dem Krebstod ihres Vaters, von dem sie getrennt aufgewachsen ist.
Als die Klägerin im Jahr 2000 geboren wurde, waren ihre Eltern schon kein Paar mehr. 2022 starb ihr Vater, von dem sie getrennt aufgewachsen ist. Vor seinem Krebstod ordnete der Mann in seiner letztwilligen Verfügung die Enterbung seiner Tochter an, zu der er wenig und zuletzt gar keinen Kontakt mehr hatte.
Letzte Verhandlung
Die 24-Jährige bekämpft vor Gericht ihre Enterbung. Sie klagt ihre Tante, die als Schwester von ihrem verstorbenen Bruder geerbt hat. Die Klägerin fordert in dem anhängigen Zivilprozess am Landesgericht Feldkirch 506.000 Euro, wie Gerichtssprecher Dietmar Nußbaumer bestätigte. Damit macht sie ihren Pflichtteil geltend.
Am Dienstag fand in dem Rechtsstreit die letzte Verhandlung statt. Zivilrichterin Claudia Lüthi wird nun ihr erstinstanzliches Urteil schreiben.
Kontaktverweigerung
Beklagtenvertreter Linus Mähr beantragt die Abweisung der Klage. Weil sich aus der letztwilligen Verfügung des Erblassers ergebe, dass die Klägerin rechtmäßig enterbt worden sei. Denn sie habe mit ihrer langjährigen Kontaktverweigerung ihre familiären Pflichten gröblich vernachlässigt. Zudem habe die Tochter den Kontakt zu ihrem Vater auch dann noch verweigert, als er schon schwer krebskrank gewesen sei.
Sollte die Enterbung nicht rechtmäßig erfolgt sein, sei die Klägerin auf den halben Pflichtteil zu setzen, meint der Anwalt der beklagten Erbin. Zumal es keinerlei Naheverhältnis gegeben habe, wie das zwischen Vater und Kind sonst bestehe.
Nicht informiert
Klagsvertreter Rainer Welte wiederum meint, der Klägerin stehe der eingeklagte Pflichtteil zu. Seine Mandantin habe sich immer wieder um Kontakt zu ihrem Vater bemüht. Es liege daher kein Grund für eine Enterbung und damit für eine Entziehung des Pflichtteils vor. Über den krankheitsbedingt lebensbedrohlichen Zustand ihres Vaters sei die Klägerin gar nicht informiert worden.
Die Mutter der Klägerin sagte als Zeugin, im Alter zwischen 4 und 6 und dann mit 14 Jahren habe ihre Tochter regelmäßigen Kontakt zum Vater gehabt. 2017 habe er ihre Tochter über seine Krebserkrankung in Kenntnis gesetzt.
Die Klägerin gab am Dienstag vor Gericht zu Protokoll, sie habe gar nicht gewusst, dass ihr Vater sich auf der Palliativstation befunden habe. Ihre beklagte Tante habe ihr 2022 mitgeteilt, dass ihr Vater dort soeben gestorben sei. Auf der Palliativstation sei ihr dann gesagt worden, ihr Vater sei stolz auf sie gewesen.