Drohung war dem Urteil zufolge kein Enterbungsgrund. Pflichtteil war auch nicht zu mindern, weil nur wenige Jahre kein Kontakt bestand. Kläger erbt sechsstellige Summe.
Der verstorbene Vater hinterließ 2,5 Millionen Euro. Der beklagte Bruder behauptet, dass der Kläger dem Vater durch eine Morddrohung einen Enterbungsgrund lieferte. Der Kläger verlangt im Zivilprozess den Pflichtteil.
24-jährige Klägerin fordert in anhängigem Zivilprozess von erbender Tante 506.000 Euro als Pflichtteil nach dem Krebstod ihres Vaters, von dem sie getrennt aufgewachsen ist.