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Wehrlose Frau missbraucht: Zwei Gefängnisstrafen

12.07.2024 • 16:50 Uhr
vergewaltigungsprozess gegen buergermeister wilfried berchtold - fortsetzung
In einem Prozess wegen sexuellen Missbrauch wurden zwei angeklagte Männer schuldig gesprochen. Hartinger

Zwei 20-Jährige missbrauchten nacheinander im Auto massiv alkoholisierte und mit Kokain berauschte 19-Jährige. 24 Monate Haft für Vorbestraften, 20 Monate für Unbescholtenen.

Wegen des Verbrechens des sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen Person wurde der mit drei Vorstrafen belastete, 20-jährige Erstangeklagte am Freitag in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch zu 24 Monaten Gefängnis verurteilt und der unbescholtene, ebenfalls 20 Jahre alte Zweitangeklagte zu 20 Monaten. Als Teilschmerzengeld haben die beiden Angeklagten der anwaltlich von Surena Ettefagh vertretenen Geschädigten jeweils 2000 Euro zu bezahlen.

Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richterin Sabrina Tagwercher ist rechtskräftig. Denn die von Martin Rützler und Hamit Öztürk verteidigten Angeklagten und Staatsanwalt Philipp Höfle waren mit der Entscheidung einverstanden. Der Strafrahmen belief sich auf ein bis zehn Jahre Haft.

Opfer in hilflosem Zustand ausgenutzt

Der Zweitangeklagte und der Erstangeklagte missbrauchten nach den gerichtlichen Feststellungen am 18. Februar kurz vor 4 Uhr auf einem Parkplatz in Dornbirn im Auto des Zweitangeklagten nacheinander eine massiv alkoholisierte, durch Kokain berauschte und an Übelkeit und Müdigkeit leidende 19-Jährige schwer. Demnach nützten die türkischstämmigen jungen Männer die klar erkennbare Wehrlosigkeit der jungen Frau aus.

Dem Urteil zufolge sahen die Angeklagten in Bregenz die 19-Jährige in der Innenstadt auf einem Platz liegen. Sie boten der 19-Jährigen und deren 18-jähriger Freundin an, sie mit ihrem Auto nach Hause nach Dornbirn zu fahren. Während der Fahrt wurde mehrmals angehalten, weil die 19-Jährige sich übergeben musste.

In Dornbirn-Schoren stieg die 18-Jährige aus dem Auto aus. Danach fuhren die Angeklagten auf einen Parkplatz und vergingen sich nach Ansicht der Richter an der berauschten Frau.

Verteidigung der Angeklagten

Die Angeklagten bekannten sich nicht schuldig. Der Zweitangeklagte sagte, er habe einvernehmlich mit der 19-Jährigen geschlafen und ihre Wehrlosigkeit nicht erkannt. Der Erstangeklagte gab an, keinen sexuellen Kontakt mit der jungen Frau gehabt zu haben. Er wurde aber von ihr als Täter identifiziert. Darüber hinaus gab der Zweitangeklagte an, der Erstangeklagte habe zu ihm gesagt, mit der Mitfahrerin verkehrt zu haben.

Noch nicht entschieden wurde über die dem Erstangeklagten angelastete Unterschlagung. Er gab zu, die Airpods der 19-Jährigen an sich genommen zu haben, die sie beim Aussteigen in der Nähe ihrer Wohnadresse im Auto vergessen hatte.