Schnellfahrer und Co. zahlten 26,4 Millionen Euro

Verkehrsstrafen haben in Vorarlberg im vergangenen Jahr wieder zugenommen, jedoch nicht drastisch. Der Grund: Gerätewartungen sowie Personalmangel bei der Polizei.
Betrunken am Steuer, bei Rot über die Kreuzung oder das Handy am Ohr: Tausende Verkehrssünder werden täglich auf Vorarlbergs Straßen erwischt. Das lässt die Kassen ordentlich klingeln. 26,4 Millionen Euro mussten Fahrzeuglenker im Jahr 2023 für Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO), das Kraftfahrgesetz (KFG) oder das Führerscheingesetz (FSG) bezahlen, wie aus dem kürzlich veröffentlichten Rechnungsbericht hervorgeht.
Organmandate, die an Ort und Stelle bezahlt wurden, zählen da freilich nicht dazu. Aber auch in diesem Bereich dürfte eine stolze Summe zusammengekommen sein. Die Zahl der Straf- und Anonymverfahren und damit auch die Summe der Bußgelder sind in den letzten Jahren jedenfalls massiv in die Höhe geschnellt. Im Vergleich zu 2018 wurden den vier Bezirkshauptmannschaften im Jahr 2023 knapp neun Millionen Euro mehr überwiesen.
Modernere Geräte
Mit der Materie vertraute Beamte führen den Anstieg der Anzeigen auf die verbesserte Ausstattung im Bereich der Geschwindigkeitsmessung zurück. Bekanntlich wurden die veralteten „Radarboxen“ in den letzten Jahren sukzessive auf Lasertechnik umgerüstet. Diese Geräte „blitzen“ in beide Fahrtrichtungen und können mehrere Fahrzeuge gleichzeitig erfassen. Noch stärker ins Gewicht fallen die höheren Strafen, die seit Inkrafttreten des ersten Raserpakets im Jahr 2021 gelten. Das bestätigen auch die Bezirkshauptmannschaften. Krasse Raserfälle seien in den letzten Jahren allerdings eher zurückgegangen, heißt es.

Defektes Gerät
Auffällig ist, dass 2023 sowohl die Zahl der Verfahren als auch die Summe der Bußgelder im Vergleich zu den Vorjahren nur marginal gestiegen sind. Während die Einnahmen aus Verkehrsstrafen im Vorjahr noch um 50 Prozent auf über acht Millionen Euro stiegen, waren es 2023 nur noch drei Prozent. Woran liegt das?
Ein Blick in die Anzeigenstatistik der Bundespolizei zeigt, dass vor allem auf der Autobahn deutlich weniger Temposünder erwischt wurden. Hier kommt ein Gerät zum Einsatz, das neben der Geschwindigkeit unter anderem auch den Abstand zwischen zwei Fahrzeugen messen kann. In Vorarlberg gibt es nur ein solches Gerät. Weil es laut Landesverkehrsabteilung im Jahr 2023 mehrmals ausfiel bzw. gewartet werden musste, sind die Anzeigen allein in diesem Bereich um 50 Prozent zurückgegangen. Aber auch der Personalmangel mache sich bemerkbar, sagt Peter Rüscher, stellvertretender Leiter der Verkehrspolizei. „Wir haben immer weniger Ressourcen für Kontrollen und Schwerpunktaktionen.“ Auch das erwähnte Abstandsmessgerät müsse vor Ort von einem Beamten bedient werden. Darüber hinaus werde jedes einzelne Radarfoto noch einmal von einem Beamten nachkontrolliert.

Wohin die Strafgelder fließen
Der Großteil der Millionen geht an den jeweiligen Straßenerhalter, also an Bund, Land, Gemeinde oder – wenn es sich um eine Autobahn oder Schnellstraße handelt – an die Asfinag. 20 Prozent kommen dem Innenministerium bzw. der Bundespolizei zugute – außer bei Verwaltungsübertretungen auf Straßen in Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern, hier verbleibt die gesamte Summe bei der Gemeinde. Bußgelder für Übertretungen auf verländerten Bundesstraßen fließen dem Bund zu.
Ist nur das Kennzeichen bekannt, flattert in der Regel eine sogenannte Anonymverfügung ins Haus. Im Vorjahr verschickten die Bezirkshauptmannschaften genau 272.689 solcher Briefe wegen Übertretung der Straßenverkehrsordnung und kassierten laut Geschäftsbericht knapp 13 Millionen Euro. Wird nicht bezahlt, leitet die Behörde – wie bei schweren Delikten – ein ordentliches Strafverfahren ein. Davon gab es im Vorjahr im Bereich der Straßenverkehrsordnung rund 79.226. Die Strafbeträge beliefen sich auf mehr als 10 Millionen Euro.
Wer beim Autofahren ohne Freisprecheinrichtung telefoniert, nicht angegurtet ist oder als Lkw-Lenker die Ruhezeiten nicht einhält, wird nach dem KFG bestraft. Diese Gelder fließen in den Sozialfonds des Landes und damit vor allem in die Sozialhilfe. Im Jahr 2023 wurden in diesem Bereich rund 2,1 Millionen Euro eingenommen.
Und knapp 1,2 Millionen Euro zahlten Lenker, die gegen das FSG verstoßen haben, also zum Beispiel ohne Führerschein oder betrunken am Steuer erwischt wurden. Insgesamt werden rund 300 Töpfe mit Strafeinnahmen befüllt.

Bezirksvergleich
Bregenz
Nach StVO
Strafverfahren: 18.889
Strafbeträge: 2.555.240,18 Euro
Anonymverfahren: 60.471
Strafbeträge: 3.000.118,74 Euro
Nach Führerscheingesetz
Strafverfahren: 1042
Strafbeträge: 466.525 Euro
Arreststunden: 3409
Entzogene Führerscheine: 692
Dornbirn
Nach StVO
Strafverfahren: 16.069
Strafbeträge: 1.932.778,58 Euro
Anonymverfahren: 70.733
Strafbeträge: 3.143.595,35 Euro
Nach Führerscheingesetz
Strafverfahren: 766
Strafbeträge: 235.279,50 Euro
Arreststunden: 3312
Entzogene Führerscheine: 559
Feldkirch
Nach StVO
Strafverfahren: 26.883
Strafbeträge: 3.581.740,50 Euro
Anonymverfahren: 64.846
Strafbeträge: 2.975.010 Euro
Nach Führerscheingesetz
Strafverfahren: 880
Strafbeträge: 368.787,60 Euro
Arreststunden: 4842
Entzogene Führerscheine: 660
Bludenz
Nach StVO
Strafverfahren: 17.385
Strafbeträge: 2.111.154,41 Euro
Anonymverfahren: 76.639
Strafbeträge: 3.648.234,66 Euro
Nach Führerscheingesetz
Strafverfahren: 358
Strafbeträge: 116.632,50 Euro
Arreststunden: 1.512
Entzogene Führerscheine: 275