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Verkehrsstrafen 2024: So viele Millionen zahlten Schnellfahrer und Co. auf Vorarlbergs Straßen

13.07.2025 • 10:06 Uhr
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Abstandsmessung auf der Rheintalautobahn. HArtinger

Schnellfahrer, Drängler und Co. lassen Kassen klingeln. Doch wer bekommt wie viel – und warum steigt die Summe jedes Jahr.

Zu schnell gefahren, bei Rot über die Ampel oder auf der Autobahn gedrängelt: Im Jahr 2024 mussten Fahrzeuglenker 28,4 Millionen Euro an die Vorarlberger Bezirkshauptmannschaften überweisen, weil sie gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) verstoßen haben. Die Einnahmen aus Straf- und Anonymverfahren sind damit im Vergleich zu 2023 um 5,45 Millionen Euro gestiegen.

Bessere Technik, mehr Anzeigen

Mit der Materie vertraute Beamte führen den Anstieg der Anzeigen auf die verbesserte Ausstattung im Bereich der Geschwindigkeitsmessung zurück. Bekanntlich wurden die veralteten „Radarboxen“ in den letzten Jahren sukzessive auf Lasertechnik umgerüstet. Diese Geräte „blitzen“ in beide Fahrtrichtungen und können mehrere Fahrzeuge gleichzeitig erfassen.

Wohin die Strafgelder fließen

Der Großteil der Strafbeträge geht an den jeweiligen Straßenerhalter, also an Bund, Land, Gemeinde oder an die Asfinag. 20 Prozent gehen an das Innenministerium bzw. die Bundespolizei – außer bei Verwaltungsübertretungen auf Straßen in Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern, hier bleibt der gesamte Betrag bei der Gemeinde.

Tempoüberwachung
Tempoüberwachung: Während Autofahrer sprachen oft von Abzocke sprechen, betont die Polizei die Verkehrssicherheit. Hartinger

Anonymverfügungen

Ist nur das Kennzeichen bekannt, flattert in der Regel eine sogenannte Anonymverfügung ins Haus. Im Vorjahr verschickten die Bezirkshauptmannschaften genau 359.786 solcher Briefe wegen Übertretung der Straßenverkehrsordnung und kassierten laut Rechenschaftsbericht knapp 17 Millionen Euro. Wird nicht bezahlt, leitet die Behörde – wie bei schweren Delikten – ein ordentliches Strafverfahren ein. Davon gab es im Vorjahr im Bereich der Straßenverkehrsordnung 84.710. Die Strafbeträge beliefen sich auf 11,5 Millionen Euro.

Wer beim Autofahren ohne Freisprecheinrichtung telefoniert, nicht angegurtet ist oder als Lkw-Lenker die Ruhezeiten nicht einhält, wird nach dem KFG bestraft. Diese Gelder fließen in den Sozialfonds des Landes und damit vor allem in die Sozialhilfe. Hier liegen nur die Zahlen aus dem Jahr 2023 vor. Demnach wurden in diesem Bereich 2,1 Millionen Euro eingenommen. Und knapp 1,2 Millionen Euro zahlten Lenker, die gegen das FSG verstoßen haben, also zum Beispiel ohne Führerschein oder betrunken am Steuer erwischt wurden. Insgesamt werden rund 300 Töpfe mit Strafeinnahmen befüllt.