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Polizisten versucht zu treten: 16 Monate Gefängnis

08.08.2024 • 13:12 Uhr
Prozessbeginn Soner Ö. – Übersichtbild voller Gerichtssaal – Angeklagter Soner Ö. – Verteidiger Stefan Harg und Wilfried Weh – Opferanwalt Stefan Denifl – Richter Martin Mitteregger samt Beisitzer Landesgericht Gericht Symbolbilder Verhandlung SchwurgerichtProzessbeginn Soner Ö. – Übersichtbild voller Gerichtssaal – Angeklagter Soner Ö. – Verteidiger Stefan Harg und Wilfried Weh – Opferanwalt Stefan Denifl – […]
Wegen versuchter schwerer Körperverletzung an einem Beamten wurde der Vorbestrafte verurteilt. Paulitsch

Strafe fiel hoch aus, weil Tritt als versuchte schwere Körperverletzung an einem Polizisten gewertet wurde und für rückfälligen Vorbestraften ein erhöhter Strafrahmen galt.

Welche Strafe ist angemessen für einen Fußtritt in die Luft, der sein Ziel verfehlt? Das hängt von den Umständen ab.

Wegen versuchter schwerer Körperverletzung an einem Beamten wurde der mit sieben Vorstrafen belastete Angeklagte am Landesgericht Feldkirch zu 14 Monaten Gefängnis verurteilt. Hinzu kommen zwei Monate aus einer vorzeitigen Haftentlassung. Damit beträgt die Gesamtstrafe 16 Monate Haft. Das Urteil von Richterin Verena Wackerle ist nicht rechtskräftig. Denn der Angeklagte und Staatsanwältin Melanie Wörle nahmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch.

Ein verfehlter Tritt

Der geständige 23-Jährige versuchte am 24. Jänner in Dornbirn, als Beschuldigter den ihn vernehmenden Polizisten auf der Wache mit einem wuchtigen Tritt zu verletzen. Der Tritt traf den Beamten nicht und ging ins Leere.

Die versuchte Körperverletzung wurde als versuchte schwere Körperverletzung gewertet, weil das Opfer ein Dienst verrichtender Polizeibeamter war.

Rückfall für den Angeklagten

Zudem galt für den Angeklagten als Rückfalltäter ein um die Hälfte erhöhter Strafrahmen von bis zu viereinhalb Jahren Gefängnis. Weil der 23-Jährige in der Vergangenheit bereits zumindest zwei einschlägige Haftstrafen verbüßt hat. 2020 wurde über ihn wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit eine teilbedingte Haftstrafe von sieben Monaten verhängt, 2021 wegen eines tätlichen Angriffs auf einen Beamten eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten.

Der Angeklagte schilderte den Vorfall so: Er habe sich beim Dornbirner Bahnhof bei einem zufälligen Treffen mit seiner Ex-Freundin gestritten. Daraufhin habe er sein Handy auf Gleis geworfen, weil er nicht mehr erreichbar sein habe wollen. Danach sei er hinunter auf Gleis gestiegen und habe sein Handy gesucht. Dann sei die Polizei gekommen und habe ihn mitgenommen. Der vernehmende Beamte habe ihn auf der Wache am Körper berührt. Deshalb habe er dem Beamten einen Tritt versetzen wollen.

Mildernd gewertet wurden das Geständnis, die eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit des psychisch eingeschränkten und zur Tatzeit alkoholisierten Arbeitslosen und der Umstand, dass es bei der Tat beim Versuch blieb. Erschwerend wirkten sich die drei einschlägigen Vorstrafen und die Tatbegehung während der Probezeit aus. Richterin Verena Wackerle sah davon ab, den Angeklagten auch noch zwei weitere Haftmonate aus einer offenen Vorstrafe verbüßen zu lassen.