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Rückfälliger Vorbestrafter wegen Einbruch verurteilt

23.08.2024 • 11:54 Uhr
ABD0033_20170113 – WIEN – …STERREICH: Zwei Zigarettenautomaten aufgenommen am Freitag, 13. JŠnner 2017, in Wien. In …sterreich droht den Zigarettenautomaten mšglicherweise das Aus. Auf den Automaten fehlen nŠmlich die Schockbilder und Warnhinweise gegen das Rauchen. – FOTO: APA/HERBERT NEUBAUER
Der einschlägig vorbestrafte Angeklagte wird wegen Einbruchdiestahls überführt. APA

Rückfälliger 36-Jähriger stahl aus unversperrten Autos und mit entwendeter Bankomatkarte Zigaretten aus Automaten.

Wegen Einbruchsdiebstahls, Diebstahls und Entfremdung unbarer Zahlungsmittel wurde der mit sechs einschlägigen Vorstrafen belastete Angeklagte am Landesgericht Feldkirch zu 20 Monaten Gefängnis verurteilt. Das Urteil, mit dem der Angeklagte und Staatsanwältin Melanie Wörle einverstanden waren, ist rechtskräftig.

Weil der 36-Jährige bereits zumindest zwei einschlägige Haftstrafen verbüßt hat, erhöhte sich die mögliche Höchststrafe für den Rückfalltäter von drei auf viereinhalb Jahre. Er sei bei der Strafbemessung unter der 27 Monate betragenden Hälfte des Strafrahmens geblieben, sagte Richter Theo Rümmele in seiner Urteilsbegründung. Zuletzt sei über den Angeklagten eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten verhängt worden. Dafür sei dem Drogensüchtigen Therapie statt Strafe gewährt worden.

Diebstahl

Der Angeklagte stahl nach den gerichtlichen Feststellungen im Unterland Geld und Wertsachen wie etwa ein Handy aus unversperrt geparkten Autos und mit einer entwendeten Bankomatkarte Zigaretten im Wert von 142 Euro aus Automaten.

Der Angeklagte gab die Diebstähle aus Fahrzeugen zu, bestritt aber den Diebstahl der Bankomatkarte und der Zigaretten. Verteidigerin Astrid Nagel beantragte einen Freispruch vom Einbruchsdiebstahl und der Entfremdung unbarer Zahlungsmittel und ein mildes Urteil zu den Diebstählen aus den Autos.

Beweismaterial gegen Angeklagten

Richter Rümmele hielt den Angeklagten aber wegen der Lichtbilder aus Überwachungskameras bei Automaten und dem Umstand, dass der Angeklagte zuvor beim Besitzer der Bankomatkarte übernachtet und von ihm früher die Bankomatkarte ausgeliehen hatte, für überführt.

Wer sich mit einer entwendeten Bankomatkarte Zigaretten aus Automaten verschafft, gilt nach der aktuellen Rechtsprechung nicht mehr nur als Dieb, sondern als Einbrecher. Die Bankomatkarte wird mittlerweile als Einbruchswerkzeug gewertet.