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Rolex Diebstahl: Mann einer Angeklagten droht “Du bist dran”

05.09.2024 • 12:50 Uhr
Rolex Diebstahl: Mann einer Angeklagten droht "Du bist dran"
Strafverteidigerin Andrea Concin habe so einen Vorfall noch nie erlebt. NEUE Archiv/Hartinger/Montage

Staatsanwalt ermittelt nun auch gegen Zuschauer: Ehemann der Zweitangeklagten soll während Gerichtsverhandlung um gestohlene Uhr Erstangeklagte bedroht haben.

Wegen schweren Diebstahls wurde die unbescholtene Zweitangeklagte am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Geldstrafe von 2880 Euro (720 Tagessätze zu je 4 Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil 1440 Euro. Die 44-Jährige hat ihrer geschädigten Ex-Arbeitgeberin 6000 Euro an Schadenersatz zu bezahlen und der Republik jene 3000 Euro, mit der sie sich durch die Straftat bereichert haben soll.

Nach Ansicht von Richterin Verena Wackerle stahl die Reinigungsfrau aus dem Bezirk Feldkirch ihrer Arbeitgeberin in deren Haus eine Rolex-Uhr und erhielt aus dem Verkaufserlös der danach verkauften Uhr als Anteil 3000 Euro.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die von Serkan Akman verteidigte Angeklagte, die den Tatvorwurf bestreitet, nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Staatsanwalt Markus Fußenegger meldete Strafberufung an. Die mögliche Höchststrafe wäre drei Jahre Gefängnis gewesen. Die verhängte Geldstrafe entspricht einem Jahr Haft.

Die Rolle der Erstangeklagten

Die von Andrea Concin verteidigte Erstangeklagte war geständig. Die 29-Jährige aus dem Bezirk Feldkirch arbeitete als Nanny der Rolex-Besitzerin. Die Erstangeklagte sagte, sie habe die gestohlene Uhr in Zürich in einem Uhrengeschäft in der Bahnhofstraße um 6200 Euro verkauft, davon 3200 Euro behalten und 3000 Euro der Zweitangeklagten gegeben.

Richterin Wackerle gewährte der unbescholtenen Erstangeklagten eine Diversion, mit einem Tatausgleich. Die 29-Jährige entschuldigte sich bei der Geschädigten im Gerichtssaal für ihre Tat. Der Republik hat sie jene 3200 Euro zukommen zu lassen, die sie mit ihrer Straftat eingenommen hat. Die Erstangeklagte und Staatsanwalt Fußenegger waren mit der diversionellen Verfahrenseinstellung einverstanden.

Ermittlungen gegen Ehemann der Zweitangeklagten

Der Staatsanwalt kündigte im Gerichtssaal ein Ermittlungsverfahren gegen den Ehemann der Zweitangeklagten wegen gefährlicher Drohung an. Das soll der Beschuldigte als Zuschauer während der Verhandlung in dem kleinen Gerichtssaal zur neben ihm sitzenden Erstangeklagten gesagt haben: „Wenn du damit durchkommst, bist du dran“. Ein Prozessbeobachter soll das bezeugt haben.

Einen derartigen Vorfall habe sie zuvor in 15 Jahren als Strafverteidigerin noch nie erlebt, berichtete Concin, die Verteidigerin der Erstangeklagten, die vom Gatten der Zweitangeklagten während der Hauptverhandlung bedroht worden sein soll.