Allgemein

Landtagswahl: Wahlkartenantrag bis Mittwoch möglich

07.10.2024 • 13:16 Uhr
ABD0031_20241007 – BREGENZ – …STERREICH: ++ THEMENBILD ++ ZU APA0130 VOM 7.10.2024 – Eine Wahlinformation und ein amtlicher Stimmzettel aufgenommen am Montag, 7. Oktober 2024, im Rahmen der Vorarlberger Landtagswahl. Die Landtagswahl findet am Sonntag, 13.10.2024 statt. – FOTO: APA/ANGELIKA GRABHER-HOLLENSTEIN
APA/ANGELIKA GRABHER-HOLLENSTEIN

Mittwoch, 9. Oktober, ist der letztmögliche Zeitpunkt für eine schriftliche Beantragung einer Wahlkarte für die Vorarlberger Landtagswahl.

Dazu muss man die Anforderungskarte in den zugesandten amtlichen Wahlunterlagen ausfüllen, abtrennen und an seine Gemeinde senden. Die Wahlkarte erhält man dann per Post, oder man holt sie persönlich bzw. durch einen Bevollmächtigten bis Freitag, 12.00 Uhr, ab. Persönlich ist ein Antrag ebenfalls noch bis Freitag, 12.00 Uhr, möglich.

Bregenz. Die letzte Postzustellung an die Gemeinde ist allerdings am Freitag vor dem Wahltag, wie in der Wahlinformation vermerkt ist. Damit unterscheidet sich die Landtagswahl von der Nationalratswahl, vor der die Briefkästen tags zuvor noch einmal geleert wurden. Um sicherzugehen, dass die Wahlkarte rechtzeitig bei der Gemeinde eintrifft, sollte man also sein Kuvert spätestens fünf Tage vor der Wahl in den Postkasten werfen – und damit am Dienstag, wie der ORF Vorarlberg recherchierte.

Denn die Wahlkarte muss, wenn sie nicht ohnehin direkt nach der brieflichen Stimmabgabe bei der Gemeinde abgegeben wurde, spätestens zu Wahlschluss im Gemeindeamt eingelangt sein. Alternativ kann man sie in einem Wahllokal oder im Fall einer Mobilitätseinschränkung beim Besuch der besonderen Wahlbehörde abgeben.

Wählt man klassisch bei einem persönlichen Besuch am 13. Oktober im Wahllokal, sollte man die amtliche Wahlinformation und ein Ausweisdokument nicht vergessen. Den Stimmzettel haben die Vorarlberger und Vorarlbergerinner bereits zugeschickt bekommen. Man kann also schon zuhause sein Kreuz machen, das Ausfüllen hat jedoch “persönlich und unbeobachtet” zu erfolgen. Wer seinen Stimmzettel vergisst, erhält einen im Wahllokal.