Allgemein

Kein Coronaschutz: Allgemeinarzt bestraft

07.11.2024 • 12:49 Uhr
Kein Coronaschutz: Allgemeinarzt bestraft
APA

Praktischer Arzt trug während Coronapandemie bei Behandlung von Patientin vorschriftswidrig keinen Mund-Nasen-Schutz. Höchstgericht bestätigte Disziplinarstrafe.

Der Vorarlberger Allgemeinmediziner hielt sich im Oktober 2020 während der Coronapandemie offenbar nicht an Schutzvorschriften. Nach den gerichtlichen Feststellungen in seinem Disziplinarverfahren begrüßte er eine Patientin per Handschlag und trug bei ihrer Behandlung keinen Mund-Nasen-Schutz. Demnach unterließ er es zudem, darauf hinzuwirken, dass wartende Patienten in seiner Ordination einen Mund-Nasen-Schutz trugen.

Damit verstieß der Arzt nach Ansicht der Behörden und Gerichte gegen das Ärztegesetz. Demzufolge verletzte er seine Berufspflicht und beeinträchtigte das Ansehen der Ärzteschaft. Dafür wurde der Beschuldigte zu einer Disziplinarstrafe von 2000 Euro verurteilt.

Die Entscheidung ist rechtskräftig. Denn der Verwaltungsgerichtshof wies jetzt die außerordentliche Revision des Beschuldigten zurück. Damit wurde das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts Vorarlberg vom Jänner 2024 bestätigt. Zuvor hatte der Arzt mit einer Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht in Bregenz die von der Vorarlberger Disziplinarkommission der Ärztekammer verhängte Geldstrafe bekämpft. Von weiteren Vorwürfen wurde er freigesprochen.

Beschwerde abgelehnt

Gegen die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichtshofs erhob der Beschuldigte zuerst Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof in Wien. Der Verfassungsgerichtshof lehnte aber im Juni eine Behandlung der Beschwerde ab und ließ den Verwaltungsgerichtshof entscheiden.

Der Verwaltungsgerichtshof führte kein mündliches Verfahren durch, sondern wies die außerordentliche Revision sofort zurück. Weil keine noch nicht beantwortete Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung vorliege. Die Argumentation des Beschuldigten sei allgemein gehalten und lasse eine konkrete Verknüpfung zum festgestellten Sachverhalt und der rechtlichen Beurteilung durch das Landesverwaltungsgericht vermissen.

Karl-Heinz Plankel, der Anwalt des Beschuldigten, brachte vor, auch das per Verordnung vorgeschriebene Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes während der Coronapandemie sei eine überzogene und keine zweckmäßige Maßnahme gewesen.

Systemtreue Ärzte hätten sich unreflektiert an die Vorschriften gehalten, so der Rechtsanwalt. Sein Mandant hingegen habe internationalen Studien mehr vertraut als den zu kurz greifenden Maßnahmen der österreichischen Politik. Er habe Patienten vor Schäden an der Gesundheit durch politische Vorgaben geschützt.