Schülerin sexuell belästigt? Keine Anklage gegen beschuldigten Lehrer

Anzeige gegen Klassenvorstand – Was bei den Ermittlungen herauskam
In der Strafanzeige vom September 2024 wurde behauptet, ein Lehrer habe eine Schülerin sexuell belästigt. Demnach soll der Klassenvorstand einer zweiten Klasse zwischen 8. und 12. Jänner 2024 in einer Unterkunft eine elfjährige Schülerin zumindest zweimal mit der flachen Hand am Gesäß berührt haben.
Die Staatsanwaltschaft Feldkirch ermittelte gegen den Lehrer wegen des Verdachts des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses und der sexuellen Belästigung. Während der angezeigten Vorfälle soll die Schülerin der Aufsicht durch den Lehrer unterstanden sein. Deshalb wurde geprüft, ob eine Aufsichtsperson sexuelle Belästigungen begangen hat und so ein Autoritätsverhältnis missbraucht wurde. Die Strafdrohung hätte bis zu ein Jahr Gefängnis betragen.
Zwei Stunden einvernommen
Der beschuldigte Lehrer wurde am 24. Februar 2025 von der Polizei zwei Stunden lang einvernommen. Schon am nächsten Tag übermittelte die Polizei der Staatsanwaltschaft ihren Abschlussbericht. Die Staatsanwaltschaft stellte bereits am Tag darauf, am 26.2.2025, das Ermittlungsverfahren ein. Entweder deshalb, weil die Staatsanwaltschaft nicht von den angezeigten Vorfällen ausging. Oder weil die Strafverfolgungsbehörde andere rechtliche Bewertungen vornahm.
Mittlerweile kann auch nach der Einstellung eines Ermittlungsverfahrens ein Beitrag des des Bundes für Verfahrenskosten geltend gemacht werden. Der Lehrer beantragte im März den Zuspruch von 5000 Euro. Er legte der Staatsanwaltschaft eine Honorarforderung von rund 7500 Euro seines Wahlverteidigers vor.
Es bleibt bei 2000 Euro
Das Landesgericht Feldkirch bestimmte im Mai den Beitrag des Bundes zu den Verteidigerkosten mit 2000 Euro. Der Lehrer bekämpfte den Beschluss mit einer Beschwerde und beantragte nunmehr 4000 Euro.
Das Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) gab der Beschwerde nun keine Folge. Die zuständige OLG-Richterin bestätigte den Beschluss des Landesgerichts. Damit erhält der beschuldigt gewesene Lehrer 2000 Euro als Beitrag zu den Kosten der Verteidigung.
Der durchschnittliche Kostenbeitrag für ein Ermittlungsverfahren mit angezeigten Delikten mit bezirksgerichtlicher Zuständigkeit liege bei 1500 Euro, heißt es im OLG-Beschluss. 2000 Euro lägen somit über dem Durchschnitt. Der vom Verteidiger geltende gemacht Erfolgszuschlag von rund 2100 Euro dürfe nach der Strafprozessordnung für den Kostenersatz nicht berücksichtigt werden.