Enkelin missbraucht: Haftstrafe für Rentner

Großvater berührte vor Jahren unmündiges Mädchen im Intimbereich. Teilbedingte Gefängnisstrafe für unbescholtenen 78-Jährigen. Urteil des Schöffensenats ist rechtskräftig.
An einem nicht näher bestimmbaren Tag zwischen 2007 und 2009 berührte der Großvater seine ihn im Bezirk Dornbirn besuchende und bei ihm übernachtende Enkelin mehrfach im Intimbereich. Er ließ nicht von dem im Bett neben ihm liegenden unmündigen Mädchen ab, obwohl es ihm sagte, er solle es lieber am Bauch streicheln. Das Kind war sechs, sieben oder acht Jahre alt.
Wegen des Verbrechens des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und des Vergehens des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses wurde der unbescholtene Angeklagte am Freitag in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Gefängnisstrafe von 18 Monaten verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, zu verbüßende Teil sechs Monate. Zwölf Monate wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen.
Als Teilschmerzengeld hat der 78-Jährige der inzwischen 23-jährigen Enkelin 2000 Euro zukommen zu lassen, zusätzlich zu den schon bezahlten 1000 Euro. Zudem hat der Unterländer ihr gegenüber für allfällige künftige Schäden aus dem Vorfall zu haften.
Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richterin Silke Wurzinger ist rechtskräftig. Denn Angeklagte und Staatsanwalt Johannes Hartmann waren mit der Entscheidung einverstanden. Der Strafrahmen belief sich auf sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis.
Schuldbekenntnis
Der Angeklagte bekannte sich schuldig. Der Pensionist sagte, er können sich leider nicht persönlich bei seiner Enkelin entschuldigen. Denn sie habe den Kontakt zu ihm abgebrochen. Verteidiger Johannes Häusle stellte einen Antrag, seinen krebskranken Mandanten für haftunfähig zu erklären. Über den Antrag hat das Gericht noch nicht entschieden.
Das Kind erzählte seinen Eltern von dem Vorfall. Der mit den Vorwürfen konfrontierte Großvater leugnete damals. Die Familie sah seinerzeit von einer Strafanzeige ab. Jetzt war der Beschuldigte schon vor der Polizei geständig. Vor Gericht sagte der Angeklagte, er könne sich nicht erklären, warum er seine Enkelin missbraucht habe.
Verteidiger Häusle sagte, eine bedingte, nicht zu verbüßende Haftstrafe genüge für den kranken 78-Jährigen, dessen Tat schon lange zurückliege. Bei Kindesmissbrauch gebe es in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Innsbruck zur Abschreckung der Allgemeinheit keine bedingten Haftstrafen, merkte dazu Richter Wurzinger an.