Digitaler Zulassungsschein kann ab sofort von mehreren genutzt werden

(C) IMAGO/CHROMORANGE/WEINGARTNER-FOTO
Bisher konnte der Zulassungsschein nur am Handy des Besitzers eines Fahrzeugs genutzt werden. Jetzt wird das Angebot ausgeweitet.
1 Was ist neu?
Antwort: Seit Februar kann der Zulassungsschein eines Fahrzeugs digital vorgezeigt werden, rund 590.000 Menschen in Österreich nutzen das Angebot, heißt es aus dem Büro von Digitalisierungsstaatssekretärin Claudia Plakolm. Bisher konnte der digitale Zulassungsschein allerdings nur vom Zulassungsbesitzer oder der -besitzerin des Fahrzeugs genutzt werden. Das ändert sich jetzt: Teilen sich mehrere Personen ein Auto und leihen sich Freunde und Familienmitglieder das Fahrzeug aus, kann der Zulassungsschein weitergegeben und damit auf mehreren Handys gleichzeitig genutzt werden. Wie lange er das digitale Dokument anderen zur Verfügung stellt, entscheidet der Besitzer: Ein beliebiger Zeitraum bis zu einem Jahr kann ausgewählt werden.
2 Was sind die Voraussetzungen?
Antwort: Sowohl der Zulassungsbesitzer als auch Empfänger benötigen ein Smartphone, auf dem die Apps „Digitales Amt“ und „eAusweise“ installiert sind. Um diese nutzen zu können, ist auch eine ID Austria erforderlich.
3 Wie funktioniert die Weitergabe?
Antwort: In der App „eAusweise“ findet der Besitzer des Autos die Funktion „Zulassungsdaten weitergeben“. Dort kann der Zeitraum, für den die Daten weitergegeben werden sollen, ausgewählt werden, daraufhin wird ein QR-Code generiert. Der Empfänger öffnet in seiner „eAusweise“-App die Funktion „Nachweis hinzufügen“ und kann den QR-Code scannen. Der Zulassungsschein wird dann zu den Ausweisen in der App hinzugefügt, bei Ablauf der vom Besitzer ausgewählten Frist wird er automatisch entfernt.
4 Wer kann die Zulassungsdaten weitergeben?
Antwort: Nur der Besitzer oder die Besitzerin des Fahrzeugs hat die Möglichkeit, das Dokument weiterzugeben. Gewährt etwa eine Mutter ihrem Sohn Zugriff, kann dieser den Zulassungsschein nicht auch noch an seine Freundin weitergeben. Der Zulassungsbesitzer kann aber einer Vielzahl von Personen die Zulassungsdaten weitergeben, die Obergrenze liegt bei 500.
5 Ab wann steht die neue Funktion zur Verfügung?
Antwort: Die Weitergabefunktion ist Teil der jüngsten Aktualisierung der „eAusweise“-App und kann ab sofort verwendet werden.
6 Was gilt für analoge Zulassungsscheine?
Antwort: Jene, die ihren Zulassungsschein in Papierform im Handschuhfach verwahren, müssen sich über das digitale Angebot keine Gedanken machen – der analoge Zettel ist unverändert gültig. Nützlich kann die Funktion vor allem für jene sein, die ihren Zulassungsschein in Form einer Scheckkarte in der Geldtasche aufbewahren und Karte nicht bei jeder Nutzung des Autos durch Familienmitglieder oder Freunde weitergeben wollen.