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Geldwäschemeldung und massive Kontobewegungen bringen Notstandshilfebezieher (25) vor Gericht

14.04.2026 • 10:48 Uhr
Geldwäschemeldung und massive Kontobewegungen bringen Notstandshilfebezieher (25) vor Gericht
Angeklagter bekannte sich nicht schuldig. NEUE

Auffällige Kontobewegungen lösen Ermittlungen im In- und Ausland aus. Ein 25-Jähriger soll trotz Notstandshilfe mehr als 500.000 Euro bewegt haben – mit Online-Casinospielen und Sportwetten. Ob er sich damit strafbar gemacht hat, klärt nun ein Schöffensenat am Landesgericht Feldkirch.

Eine Geldwäschemeldung einer Bank brachte den Fall ins Rollen. Auffällige Kontobewegungen, die nicht zu den finanziellen Verhältnissen des Kunden passten, führten zu Ermittlungen, die sich laut Anklage auch auf Konten im Ausland erstreckten. Der Kontoinhaber: Ein 25-jähriger Mann, der Arbeitslosengeld beziehungsweise Notstandshilfe bezog.

Der Oberländer musste sich am Dienstag wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs und Geldwäscherei verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, zwischen Mai 2020 und September 2024 das Arbeitsmarktservice über seine Einkommensverhältnisse getäuscht zu haben. Der Republik soll dadurch ein Schaden von rund 53.600 Euro entstanden sein. Darüber hinaus sollen insgesamt rund aus kriminellenm Handlungen 586.300 Euro über Konten transferiert und zur Verschleierung weitergeleitet worden sein.

Buch von ChatGPT schreiben lassen

Der Angeklagte bekannte sich nicht schuldig. Vor Gericht bestätigte er, im fraglichen Zeitraum Leistungen vom Arbeitsmarktservice bezogen zu haben, allerdings nicht durchgehend. Die hohen Kontobewegungen erklärte er mit Online-Casino-Spielen und Sportwetten. „Ich habe mal gewonnen, mal verloren“, sagte er. Gewinne seien meist wieder verspielt worden.

Auch ein im Eigenverlag veröffentlichtes Buch über Geldverdienen im Internet war Thema der Verhandlung. Der Angeklagte sagte, er habe auf Tiktok gesehen, dass man damit Geld verdienen könne, und den Text mit Chat GPT erstellen lassen. Verkauft worden sei das Buch über Amazon. Rentiert habe sich das Projekt aber nicht. Er sei damit 16 Euro im Minus geblieben.

Ein Vertreter des Arbeitsmarktservice erklärte, dass sämtliche Einkünfte meldepflichtig seien, auch solche aus Glücksspielen. Je nach rechtlicher Einordnung ergebe sich ein Rückforderungsbetrag von bis zu 34.899 Euro. In dieser Höhe schloss sich die Behörde dem Verfahren als Privatbeteiligte an.

“Es hat den Falschen getroffen”

Die Verteidigung, vertreten durch Martin Trefalt, ging in ihrem Schlussvortrag frontal gegen die Anklage vor. Der Rechtsanwalt verwies auf eine derzeit geführte „Großoffensive gegen Sozialbetrug“, betonte jedoch, in diesem Fall habe es „den Falschen getroffen“. Es gebe keinen Nachweis dafür, dass Gelder aus kriminellen Tätigkeiten stammen oder verschleiert worden seien. Damit fehle es bereits am Kern des Geldwäschevorwurfs.

Auch beim Betrugstatbestand ortete Trefalt entscheidende Lücken. Es stehe zwar außer Zweifel, dass Meldepflichten bestanden hätten. Der objektive Tatbestand des schweren Betrugs sei jedoch nicht erfüllt. Aus den vorliegenden Unterlagen ergebe sich kein einziges Jahr, in dem der Angeklagte mehr Gewinne als Verluste erzielt habe. Vielmehr habe er insgesamt rund 120.000 Euro verloren. Deshalb gebe es auch keinen Schaden, einen Vorsatz könne man seinem Mandanten ebenso wenig nachweisen.

Freispruch

Der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richterin Kathrin Feurle folgte dieser Argumentation. Weder für Geldwäscherei noch für schweren gewerbsmäßigen Betrug sah das Gericht die erforderlichen Voraussetzungen als gegeben an. Es gebe keine Hinweise darauf, dass die bewegten Gelder aus strafbaren Handlungen stammen. Der 25-Jährige wurde von allen Anklagepunkten freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.