Besser leben

Delikatessen top, Geschirr ein Flop

17.07.2023 • 22:23 Uhr
Junge Menschen kaufen im Urlaub gerne Kleidung.<span class="copyright">(C) MARCOS CASTILLO/SHUTTERSTOCK</span>
Junge Menschen kaufen im Urlaub gerne Kleidung.(C) MARCOS CASTILLO/SHUTTERSTOCK

Urlaubsmitbringsel: Vor allem Menschen über 50 Jahre bringen Souvenirs mit.

Ob zum Verschenken oder selbst Behalten – als nette Erinnerung werden immer wieder Souvenirs aus dem Urlaub mit nach Hause genommen. Am beliebtesten sind dabei nach dem diesjährigen Ranking des ÖAMTC-Reisemonitorings lokale Delikatessen, gefolgt von Magneten und landestypischen Wahrzeichen als Miniatur. Kunstwerke, Geschirr und ­Antiquitäten werden hingegen selten aus dem Urlaub mitgenommen.

Was und ob überhaupt etwas mitgebracht wird, variiert je nach Altersklasse. 20 Prozent der Österreicher bringen keine Souvenirs mit. „Dabei ist auffällig, dass hierzu oft die Altersgruppe ab 50 Jahren zählt. „Die restlichen 80 Prozent der Reisenden kaufen hingegen brav Andenken ein und verschenken sie“, weiß Jürgen Wagner vom ÖAMTC Vorarlberg und führt weiter aus: „Bei den 16- bis 29-Jährigen werden anstelle der sonst so beliebten Delikatessen viel eher Kleidung, Schmuck und Antiquitäten mitgenommen.“

Zollfreigrenzen

Auch wenn man Andenken mitbringt, die nicht gegen den Artenschutz verstoßen, sollte man aufpassen und jeden Einkauf mit einer Rechnung belegen können. Ansonsten schätzt der Zoll den Warenwert und das kann teuer werden. Aus einem Nicht-EU-Land dürfen Flugreisende nur Waren für den persönlichen Gebrauch im Wert von 430 Euro zollfrei einführen. Für jene, die mit anderen Verkehrsmitteln reisen, gilt die 300 Euro-Grenze, für Urlauber unter 15 Jahren einheitlich die 150 Euro-Grenze. Versucht man, etwas am Zoll vorbei zu schmuggeln, wird eine Steuernachzahlung fällig und man muss mit hohen Geldstrafen rechnen.

Antiquitäten

Bei Ausfuhrverboten denkt man vor allem an Fernreisen und an exotische Produkte. Doch auch bei Reisen innerhalb Europas sollte aufgepasst werden, informiert der ÖAMTC Vorarlberg. „Die Ausfuhr von Antiquitäten ist zum Beispiel in Griechenland, der Türkei oder in Tschechien nur mit Genehmigung des örtlichen Kulturminis­teriums erlaubt“, erklärt Wagner. Es gibt aber auch länderspezifische Verbote, die man bei einer Reise in Europa kennen und beachten sollte, so der ÖAMTC-Vorarlberg-Experte.

Aus manchen Ländern dürfen Orchideen nur mit Genehmigung ausgeführt werden. <span class="copyright">NEUE</span>
Aus manchen Ländern dürfen Orchideen nur mit Genehmigung ausgeführt werden. NEUE

Was darf ich nicht mitnehmen?

Kroatien: So verlockend Muscheln, Steine und Sand auch sind – es ist Vorsicht geboten. „In Kroatien gibt es geschützte Arten von Muscheln bzw. Meeresschnecken. Außerdem darf unverarbeiteter Trüffel nur mit entsprechender Ausfuhrgenehmigung mitgenommen werden“, erklärt Jürgen Wagner vom ÖAMTC Vorarlberg.

Italien: Auch an italienischen Stränden darf man sich nicht einfach bedienen: Dem italienischen Fremdenverkehrsamt (Enit) zufolge ist es laut dortigem Schifffahrtsgesetz verboten, Sand und Muscheln mitzunehmen.

Griechenland: Hier ist es tabu, sich an Ausgrabungen zu bedienen. „Archäologische Gegenstände dürfen nicht ohne Erlaubnis aus Griechenland mitgenommen werden. Das gilt übrigens auch für selbst gesammelte Steine bei archäologischen Stätten“, so Wagner.

Russland: Für die Ausfuhr erlaubt sind maximal 125 Gramm Stör-Kaviar für den persönlichen Bedarf. Die Ausfuhr von Kulturgütern ist von dessen regionalen Behörden zu genehmigen, für Antiquitäten und Kunstgegenstände vor 1945 ist die Ausfuhr verboten.

Afrikanische Staaten: Die Mit­nahme von Produkten aus Elfenbein, Fellen von Raubkatzen sowie Lederprodukten von Flusspferd, Nashorn oder Krokodil- und Schlangenarten ist – mit ­Ausnahme weniger Länder – verboten.

China: Genehmigungen sind für Produkte aus Schlangen- und Eidechsenhäuten, Arzneimitteln der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM) und Schnitzereien aus Zähnen und Hörnern von Flusspferd und Walross notwendig.

Indien: Auf Shahtoosh-Tücher aus der Wolle des Fells der Tibetantilope sollte man verzichten, da die Tibetantilope eine gefährdete Tierart ist. „Pashmina aus Kashmir sind eine gute Alternative“, informiert Wagner. Ebenso ist die Ausfuhr von Tier- und Schlangenhäuten sowie daraus gearbeiteten Produkten und antiken Kunstgegenständen mit einem Alter von über 100 Jahren verboten.

Karibik: Kakteen und Orchideen müssen genehmigt werden, ebenso Andenken aus Steinkorallen und Panzer der Meeresschildkröte. Vorsicht ist auch bei Haifischzähnen, Kakteen, Zierpflanzen und Hartholzschnitzereien geboten.

Thailand: Orchideen dürfen nur mit Genehmigung ausgeführt werden, da die Pflanzen stark gefährdet sind und der Handel mit ihnen gesetzlich streng geregelt ist.
Australien: Eine Ausfuhrgenehmigung ist für fast alle wild vorkommenden Tiere und Pflanzen nötig. Känguruprodukte dürfen mitgenommen, aber nicht weiterverkauft werden.

Amazonas-Region: Der Verkauf von an Land lebenden Wildtieren und daraus hergestellten ­Souvenirs ist verboten, entsprechende Gegenstände können vom Zoll beschlagnahmt werden. Reisende sollten auch keine Produkte aus Arafedern oder Ozelotfell kaufen.

Jürgen Wagner vom ÖAMTC-Vorarlberg gibt Auskunft über Urlaubsmitbringsel.<span class="copyright"> (C) HARTINGER</span>
Jürgen Wagner vom ÖAMTC-Vorarlberg gibt Auskunft über Urlaubsmitbringsel. (C) HARTINGER

Mehr Informationen zum Thema Ausfuhr bietet die ÖAMTC-Länderinfo unter www.oeamtc.at/laenderinfo jeweils im Abschnitt „Reisegepäck“.