Nicht verantwortlich für Tod des Gewaltopfers

Faustschlag in Dornbirn war nicht ursächlich für Tod des 42-Jährigen.
Nach einem beim Dornbirner Busbahnhof erlittenen Faustschlag ist im Mai ein 42-jähriger Bregenzerwälder im Krankenhaus gestorben. Gegen einen 22-jährigen Oberländer, der zugeschlagen haben soll, hat die Staatsanwaltschaft Feldkirch ursprünglich wegen des Verdachts der Körperverletzung mit tödlichem Ausgang ermittelt.
Dieser Verdacht bestehe inzwischen nicht mehr, teilte auf Anfrage Staatsanwalt Heinz Rusch mit. Denn es gebe keinen ursächlichen Zusammenhang zwischen dem Faustschlag und dem Eintritt des Todes, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Feldkirch. Das habe ein von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebenes Gutachten des gerichtsmedizinischen Instituts in Innsbruck ergeben.
Schwere Körperverletzung
Ermittelt werde nunmehr nur noch wegen des Verdachts der schweren Körperverletzung, berichtete Rusch. Demnach werde dem Beschuldigten bislang lediglich zur Last gelegt, dass er seinen Widersacher mit dem Faustschlag ins Gesicht schwer verletzt hat. Das Opfer erlitt einen Nasenbeinbruch und durch den Sturz auf den Boden eine Platzwunde am Hinterkopf.
Für schwere Körperverletzung sieht das Strafgesetzbuch sechs Monate bis fünf Jahre Haft vor. Die Strafdrohung für Körperverletzung mit tödlichem Ausgang beläuft sich hingegen auf ein bis 15 Jahre Gefängnis.
Herzstillstand
Am 19. Mai hat der 22-Jährige aus dem Bezirk Feldkirch nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen nach Mitternacht während eines Streitgesprächs dem stark alkoholisierten 42-Jährigen mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Dadurch fiel der Bregenzerwälder rücklings von einer Sitzbank. Er erlitt einen Herzstillstand, konnte aber von der Rettung vorerst reanimiert werden. Im Landeskrankenhaus Feldkirch wurde der Patient auf der Intensivstation in künstlichen Tiefschlaf versetzt. Dort verstarb der Mann. Bei der Obduktion der Leiche konnte die Todesursache nicht festgestellt werden. Weitere Untersuchungen sollen vorgenommen werden.
U-Haft fraglich
Der 22-jährige Beschuldigte wurde nach dem Vorfall am Dornbirner Busbahnhof am 20. Mai in die Justizanstalt Feldkirch eingeliefert. Dort wurde über ihn damals Untersuchungshaft wegen des dringenden Verdachts der Körperverletzung mit tödlichem Ausgang verhängt. Gerichtssprecher Norbert Stütler konnte auf Anfrage keine Angaben dazu machen, ob nach der geänderten Verdachtslage die U-Haft in der Zwischenzeit aufgehoben wurde oder weiterhin besteht.