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Mindestsicherung hat Mängel

02.07.2020 • 19:38 Uhr
Mindestsicherung hat Mängel
Klaus Hartinger

Der Landesrechnungshof sieht Mängel im Datenbereich. Generell sei man aber „gut aufgestellt“.

Der Landesrechnungshof (LRH) präsentierte am Donnerstag den Prüfbericht über die offene Mindestsicherung. Initiiert haben diesen Prüfbericht Landtagsabgeordnete des Freiheitlichen Landtagsklubs im August 2019. Analysiert werden sollten die von den Bezirkshauptmannschaften zuerkannten Leistungen zur Existenzsicherung im Zeitraum der Jahre 2014 bis 2018. Dazu zählen insbesondere Unterstützungen zur Sicherung des allgemeinen Lebensunterhalts sowie Zusatzleistungen. Im Rahmen der Prüfung wurden 100 risikoorientierte Akten ausgewählt, die genau geprüft und analysiert worden sind. Dabei hat der LRH vereinzelte Mängel, Sys­tematische Defizite und Bearbeitungsfehler festgestellt. „Im Rahmen unserer Prüfung konnten wir Verbesserungspotenziale im Bereich des Abwicklung, der Koordination und der Datenlage offenlegen“, so Brigitte Eggler-Bargehr, Direktorin des Landesrechnungshofs Vorarlberg. Dennoch sei der Vollzug der Mindestsicherung in Vorarlberg „grundsätzlich gut aufgestellt“.

Drei Prozent

Die Prüfung fand vom Oktober des Jahres 2019 bis Mai diesen Jahres statt. „Wenn man sich das letzte geprüfte Jahr 2018 anschaut, dann sind das nicht ganz drei Prozent der Bevölkerung, die Leistungen aus der Mindestsicherung in Anspruch genommen haben“, so Brigitte Eggler-Bargehr. Der LRH stellt in seinem Bericht ein weitgehend einheitliches Vorgehen der einzelnen Bezirksbehörden fest. Trotzdem müsse die Leistungserbringung in den vier Bezirkshauptmannschaften noch stärker abgestimmt werden.

Sonderleistungen

Das gelte vor allem für die Leistungen, für die es einen Ermessungsspielraum gebe, die Sonderleistungen. „Während einzelne Sozialabteilungen Gegenstände wie Möbel, Couchtische oder Staubsauger bewilligten, wurden sie von anderen in der Regel abgelehnt“, führt die Direktorin aus.
Verbesserungspotenzial seien auch bei den Vorgaben und Kontrollen durch die Oberbehörde, der Abteilung Soziales und Integration im Amt der Landesregierung gegeben. Aber: „Die Mitarbeiter sind engagiert. Wir haben in den einzelnen Sozialabteilungen einige Good-Practice-Beispiele vorgefunden. Diese sollten für alle einheitlich nutzbar gemacht werden“, betont Eggler-Bargehr.

Generell seien 60 Prozent der Personen, die Leistungen bezogen haben, zwischen 16 und 60 Jahre alt. Also grundsätzlich im arbeitsfähigen Alter. Gut die Hälfte davon haben über einen Zeitraum von zwei Jahren Leistungen aus der Mindestsicherung bezogen. Das Ziel der Mindestsicherung ist es, dass möglichst viele Menschen wieder ins Erwerbsleben geführt werden können.

Schlechte Datenlage

Und dafür brauche es eine detaillierte Datenbasis. „Wir haben in unserer Prüfung festgestellt, dass die Datenlage dazu lückenhaft ist“, so die Direktorin. So könne man anhand der Daten nicht feststellen, wer arbeitsfähig ist oder nicht. Zudem gebe es keine Informationen darüber, wer von den Beziehern Kinder betreuen muss oder Angehörige pflegt. Auch der Anteil der sogenannten Aufstocker könne nicht zuverlässig ausgewertet werden. „Das liegt vor allem daran, dass in dem Erfassungssystem ganz wenige Pflichtfelder definiert sind“, erläutert Brigitte Eggler-Bargehr. So komme eine unterschiedliche und lückenhafte Datenlage zustande.

Zudem sei das 2017 neu eingeführte Berechnungsmodul nicht verpflichtend. Somit haben nicht alle Behörden einheitlich gearbeitet und so fehlen diese Daten dann im System. Man sehe diese lückenhafte Datenlage auch in der Tatsache, dass die Daten nicht im vorgesehenen Umfang an die Statistik Austria übermittelt werden. Deshalb empfiehlt der LRH die verpflichtende Nutzung dieses Berechnungsmoduls. Als weiteres müsse sowohl der Datenumfang als auch die Datenqualität erhöht werden.

Ein weiterer Kritikpunkt betraf die laufende Kontrolle der finanziellen Situation der Mindestsicherungsbezieher. Bei Zahlungen gebe es grundsätzlich ein Vier-Augen-Prinzip, hier gebe es nichts zu beanstanden, so Eggler-Bargehr. So seien die meisten Bescheide zwar auf drei Monate befristet, aber zumindest einmal jährlich sollte ein Kontoauszug des Beziehers verlangt werden. Zudem gebe es vereinzelt immer wieder Bearbeitungsfehler: „Wir haben im Zuge unserer Prüfung einen Tippfehler entdeckt, der zu einer Mehrauszahlung von 7000 Euro geführt hat“, so die Direktorin.

15.098 Leistungsbezieher

Im Jahr 2018 gab es in Vorarlberg 15.098 Bezieher von Leistungen aus der Mindestsicherung. Im Jahr davor waren es 16.350. 2014 lag diese Zahl bei 13.271.

42 Millionen

So viel wurde 2017 ausbezahlt. Im Jahr darauf waren es 35 Millionen Euro. 2014 lag diese Summe noch bei 27 Millionen Euro.

55 Prozent

So viele Bezieher von Leistungen haben diese länger als 24 Monate in Anspruch genommen.