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Keine Krankmeldung: Strafe für Haftaufseher

08.08.2020 • 08:00 Uhr
Die Abwesenheit vom Dienst  war nicht gerechtfertigt.<span class="copyright"> Klaus Haringer</span>
Die Abwesenheit vom Dienst war nicht gerechtfertigt. Klaus Haringer

400 Euro Disziplinarstrafe für Beamten der Justizwache.

Bei drei Vorfällen hat ein Beamter der Feldkircher Justizwache nach Ansicht der Disziplinarkommission des Justizministeriums seine Dienstpflichten verletzt. Dafür wurde über den unbescholtenen und teilweise geständigen Beschuldigten in seinem Disziplinarverfahren eine Geldbuße von 400 Euro verhängt. Für die Verfahrenskosten hat er 100 Euro zu bezahlen. Die nicht rechtskräftige Entscheidung kann beim Bundesverwaltungsgericht bekämpft werden.

Schuldig gesprochen wurde der Gefängniswärter zum einen, weil seine Abwesenheit vom Dienst an einem Tag nach Ansicht der Disziplinarkommission nicht gerechtfertigt war. Demnach ist der Beamte der Weisung nicht nachgekommen, für jede krankheitsbedingte Abwesenheit vom Dienst eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Er habe vergessen, die Krankenbescheinigung zu organisieren, sagte dazu der Beschuldigte.

Angekündigt, krank zu werden

Zudem habe der Beamte einen achtungsvollen Umgang gegenüber einem Vorgesetzten unterlassen, heißt es in der Entscheidung der Disziplinarbehörde. Nach den Feststellungen der Kommission hat der Wachebeamte gegenüber einem Vorgesetzten angekündigt, krank zu werden und ihm den Schaden in Rechnung zu stellen, wenn er einen privaten Termin bei einem Rechtsanwalt nicht wahrnehmen könne. Der Haftaufseher musste an jenem Tag einen Häftling in ein Landeskrankenhaus begleiten. Er befürchtete, deswegen den Anwaltstermin zu verpassen.

Des Weiteren hat der Wachebeamte aus Sicht der Kommission einmal seine dienstlichen Aufgaben in der Feldkircher Justizanstalt nicht wahrgenommen. Weil er im Gefängnis die Leerung  voller Müllcontainer nicht veranlasst hat.

Vier Freisprüche

Von vier weiteren disziplinären Vorwürfen wurde der Beschuldigte freigesprochen. Bei drei dieser Vorfälle ging die Disziplinarkommission nicht davon aus, dass der Beamte einen achtungsvollen Umgang mit der Anstaltsleiterin und einem anderen Vorgesetzten bei seiner Befragung zu gegen ihn erhobenen Vorwürfen vermissen ließ. Dabei hatte der Beamte etwa zu einem Vorgesetzten gesagt, „Was, du hast einen Aktenvermerk über mich geschrieben? Du bist ein schöner Kollege. Danke vielmals“.

Ein Freispruch erfolgte auch vom Vorwurf, der Justizwachebeamte habe an einem Tag seine Pause um etwa zehn Minuten überzogen. Dazu gab der Beschuldigte an, er habe im Pausenraum noch ein dienstliches Gespräch geführt und sich dann für den Dienst adjustieren müssen.