Ausraster bei Corona-Kontrolle: Schuldspruch

Eine Schweizerin fuhr an der Grenze Höchst einen Polizisten an, der bereits seine Waffe gezückt hatte.
Der Vorfall, der am Freitag vor dem Landesgericht Feldkirch verhandelt wurde, ereignete sich am frühen Vormittag des 25. April 2020. Die 52-jährige Schweizerin war mit ihrem Pickup des Typs „Dodge Ham“ unterwegs und wurde kurz nach 7 Uhr am Grenzübergang Höchst aufgrund der damals geltenden Covid-19-Bestimmungen angehalten. Was sich danach abspielte, wird den Polizisten und Soldaten wohl noch länger in Erinnerung bleiben.
Unkooperativ
Zumindest jener Beamte, der gestern als Zeuge aussagte, kann die Ereignisse noch detailliert schildern. Die Frau habe sich von Anfang an unkooperativ verhalten, schildert er die lautstarke Auseinandersetzung zwischen der 52-Jährigen und den Rekruten des Bundesheers. Nachdem die Frau den Soldaten gesagt hatte, dass sie keinen Pass dabei habe und jetzt weiterfahren werde, stellte sich der Polizist in einem Abstand von etwa zwei Metern vor das Fahrzeug. Der Aussage der Angeklagten, dass der Beamte mit der Waffe auf sie gezielt und sie deshalb Angst bekommen habe, widerspricht der Polizist. „Ich habe eine Dienstwaffe auf den Boden gerichtet“, schildert er der Richterin. Entschlossene Sicherungshaltung heißt das im Fachjargon.
Trotzdem startet die rabiate Schweizerin ihren Pickup und fährt ruckartig auf den Polizisten zu. Der Beamte hat keine Zeit auszuweichen und reagiert geistesgegenwärtig. „Ich sprang auf die Motorhaube und konnte so die Aufprallenergie mit meinen Händen abfangen.“
Als der Beamte wieder neben dem Auto steht, beschleunigt die Frau und flüchtet. Die Polizeibeamten nehmen sofort die Verfolgung auf und entdecken die Verdächtige schließlich auf der L 202 in Fußach. Die Frau reagiert jedoch nicht auf die Aufforderungen zum Anhalten. Gestoppt werden kann sie schließlich erst an einer roten Ampel in Hard, wo die Polizisten ihren Dienstwagen quer vor das Fahrzeug der Flüchtigen stellen. Sie wird kurzfristig festgenommen. Da die Frau offenbar einen verwirrten Eindruck gemacht hat, lässt man auch den Polizeiarzt kommen. Die Voraussetzungen für eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus liegen jedoch nicht vor.
Die gestrige Verhandlung wurde in Abwesenheit der Angeklagten abgehalten. Die 52-Jährige hatte sich aufgrund psychischer Probleme entschuldigt. Sie wurde wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt und versuchter schwerer Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 7200 Euro verurteilt. Die Hälfte der Summe wurde bedingt nachgesehen. Die Staatsanwaltschaft verzichtete auf Rechtsmittel.