Mehrheitswahl: Vorarlberger Unikat

Leere Stimmzettel in 13 Vorarlberger Kommunen.
In 13 Vorarlberger Kommunen werden bei den Gemeindewahlen am 13. September leere Stimmzettel aufliegen. Das Wahlrecht in Vorarlberg sieht nämlich auch die sogenannte Mehrheitswahl vor: Die Wahlberechtigten können doppelt so viele Namen auf dem leeren Stimmzettel anführen wie Mandate zu vergeben sind. Die Bürger mit den meisten so erzielten Stimmen ziehen schließlich in die Gemeindevertretung ein.
Die Mehrheitswahl ist ein Vorarlberger Unikat, das es in keinem anderen Bundesland gibt. Sie war 1984 vom Verfassungsgerichtshof als verfassungswidrig aufgehoben worden. Nach einer Bundesverfassungsgesetzesnovelle im Jahr 1994 wurde die Mehrheitswahl 1998 wieder in das Landesgesetz aufgenommen und bei den Gemeindewahlen 2000 angewandt.
Diese Art der Bestimmung der Gemeindevertretung findet freilich nur in (sehr) kleinen Gemeinden Anwendung, nämlich in jenen Kommunen, in denen sich keine Liste zur Wahl angemeldet hat. Neun Gemeinden, die am 13. September nach dem Mehrheitswahlrecht abstimmen, haben weniger als 700 Einwohner. In manchen dieser Orte werden Personen, die sich ein Engagement in der Gemeindepolitik vorstellen können, noch vor der Wahl im Gemeindeblatt vorgestellt. Nach dem Urnengang gelten jene mit den meisten Stimmen als gewählt. Der oder die Bürgermeisterin wird dann vom Gemeindeparlament bestimmt.
Wäre wie geplant am 15. März gewählt worden, so wäre die Mehrheitswahl auch in Lorüns (Bez. Bludenz) zur Anwendung gekommen. Für 13. September haben sich in der 296 Seelen-Gemeinde nun aber zwei Parteilisten angemeldet. Der Bürgermeister wird in Lorüns per Direktwahl gekürt, es stehen gleich zwei Kandidaten bereit.
Die Zahl der Gemeinden mit Mehrheitswahl hat sich bei den vergangenen Wahlgängen als ziemlich konstant herausgestellt. 2010 und 2005 waren es 14 Kommunen, in denen per Mehrheitswahl abgestimmt wurde. 2000 wurde in zwölf Orten so entschieden, vor fünf Jahren in 16.