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Messerstecher war gar nicht zurechnungsfähig

18.03.2021 • 20:30 Uhr
Der Angeklagte sei zum Zeitpunkt der Tat nicht zurechnungsfähig gewesen. <span class="copyright">Symbolbild/Hartinger</span>
Der Angeklagte sei zum Zeitpunkt der Tat nicht zurechnungsfähig gewesen. Symbolbild/Hartinger

Nach Attacke auf Fußgänger in Frastanz: Antrag auf Einweisung in Psychiatrie.

Ohne erkennbares Motiv wurde an einem Abend im November 2020 in Frastanz auf einen Fußgänger eingestochen. Bei der offenbar grundlosen Attacke wurde das 33-jährige Opfer schwer verletzt.

Der mutmaßliche Täter war nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Feldkirch zur Tatzeit wegen seiner psychischen Erkrankung nicht zurechnungsfähig. Aber die Strafverfolgungsbehörde hält den 29-jährigen Oberländer für gefährlich.

Antrag auf Einweisung

Deshalb hat die Staatsanwaltschaft am Landesgericht Feldkirch den Antrag auf Einweisung des Betroffenen in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher gestellt. Das bestätigte auf Anfrage Gerichtssprecher Norbert Stütler. Der ­Schöffenprozess findet Anfang April statt.

Die Staatsanwaltschaft hätte Anklage wegen des mit ein bis zehn Jahren Gefängnis bedrohten Verbrechens der absichtlich schweren Körperverletzung erhoben, wäre der mutmaßliche Täter während der Tat zurechnungsfähig gewesen. Die Behörde stützt sich bei ihrem Antrag auf Unterbringung in der Psychiatrie auf das von ihr bestellte Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen Reinhard Haller.

Hintergrund

Nach den Ergebnissen des Ermittlungsverfahrens soll sich der Vorfall so ereignet haben: Ein 33-Jähriger aus Frastanz war am 15. November 2020 gegen 20.45 Uhr zu Fuß auf dem Geh- und Radweg von Frastanz-Fellengatter in Richtung Ortszentrum unterwegs. Ohne eine vorherige Auseinandersetzung kam von hinten ein Passant auf den Fußgänger zu und stach ihm ein Messer in den Bauch. Der Täter flüchtete, der Schwerverletzte konnte die Rettung verständigen und wurde dann ins Landeskrankenhaus Feldkirch eingeliefert.

Dem Fußgänger wurde, so die Staatsanwaltschaft, ein Schweizer Taschenmesser in den linken Unterbauch gestochen. Dabei wurde der Dünndarm schwer verletzt. Schon kurz nach dem Vorfall konnte die Polizei den amtsbekannten Tatverdächtigen im Ortszentrum von Frastanz festnehmen.