Schlag mit Bierflasche: Trotzdem Freispruch

Angeklagter im Zweifel freigesprochen, weil ungewiss, wer zuerst geschlagen hat.
Das mutmaßliche Opfer sagte vor der Polizei, der Beschuldigte habe ihm bei dem Vorfall im August in Feldkirch eine Bierflasche auf den Kopf geschlagen. Dadurch sei die Glasflasche zerbrochen. Danach habe ihm der beschuldigte Afghane mit der zerbrochenen Bierflasche in der Hand gedroht, ihn umzubringen.
Dennoch wurde der wegen Körperverletzung und gefährlicher Drohung Angeklagte in der Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch im Zweifel freigesprochen. Das Urteil ist rechtskräftig, denn Staatsanwalt Heinz Rusch verzichtete sofort auf Rechtsmittel.
Angriff und Verteidigung
Richterin Magdalena Rafolt begründete ihre Entscheidung so: Es habe eine tätliche Auseinandersetzung zwischen den beiden alkoholisierten jungen Männern gegeben. Dabei seien nachweislich beide Kontrahenten verletzt worden. Der Zeuge habe eine Schädelprellung erlitten, der Angeklagte eine Abschürfung am Ellbogen und ein Hämatom an einem Auge. Sie könne aber nicht feststellen, wer den ersten Schlag gesetzt und wer sich möglicherweise bloß verteidigt habe. Deshalb sei der Angeklagte im Zweifel vom Vorwurf der Körperverletzung freizusprechen gewesen.
Ebenfalls nicht feststellen könne sie, sagte die Strafrichterin in ihrer Urteilsbegründung, ob die angeklagte Äußerung tatsächlich getätigt worden sei. Vor Gericht gab der Zeuge zu Protokoll, er wisse nicht mehr, ob der Angeklagte ihm damit gedroht habe, ihn umzubringen.
Zweite Todesdrohung
Der Angeklagte berichtete vor Gericht, er habe dem mutmaßlichen Opfer nicht gedroht. Er habe jedoch bei seiner Einvernahme in der Polizeiinspektion zu einem Polizisten gesagt, er werde seinen Kontrahenten umbringen. Daraufhin dehnte der Staatsanwalt während der Verhandlung die Anklage auf eine zweite Todesdrohung aus. Aber auch dazu erging ein Freispruch. Weil, so die Richterin, die Polizei von dieser angeklagten Drohung in ihrem Bericht nichts vermerkt habe.