Überfall in Diskothek: Acht Jahre Gefängnis

Vorbestrafter verletzte nach Ansicht der Richter Gast in Disco schwer. Urteil erging auch wegen anderer Taten.
Der Angeklagte beging nach Überzeugung der Richter zusammen mit einem unbekannten Täter am 26. Dezember 2019 in einer Diskothek im Vorderland einen schweren Raub.
Nach den gerichtlichen Feststellungen versetzten sie einem Gast im WC 20 bis 30 Faustschläge ins Gesicht und gegen den Kopf. Demnach erlitt das Opfer dadurch mehrere Knochenbrüche im Gesicht und wurde schwer verletzt. Ihm wurden laut Urteil fünf Euro geraubt.
Mit sieben Vorstrafen belastet
Wegen schweren Raubes und einiger anderer Delikte wurde der mit sieben Vorstrafen belastete 23-Jährige in der Schöffenverhandlung am Landesgericht Feldkirch zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt. Hinzu kam ein Jahr Haft aus einer Vorstrafe von 2019, die ursprünglich für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen worden war. Damit beträgt die Gesamtstrafe acht Jahre Gefängnis. Als vorläufiges Teilschmerzengeld hat der türkischstämmige Österreicher dem mutmaßlichen Opfer 1000 Euro zu bezahlen.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Verteidigerin Olivia Lerch meldete schon am Ende der Gerichtsverhandlung Nichtigkeitsbeschwerde, Strafberufung, Beschwerde gegen den Widerruf und den Privatbeteiligtenzuspruch an. Der Strafrahmen belief sich wegen der schweren Verletzung des mutmaßlichen Raubopfers auf fünf bis 15 Jahre Haft.
Etliche andere Delikte
Der Schuldspruch erfolgte nicht nur wegen schweren Raubes, sondern auch wegen dauernder Sachentziehung, Urkundenunterdrückung, Entfremdung unbarer Zahlungsmittel, Hehlerei, Geldwäsche, versuchter Nötigung, gefährlicher Drohung, versuchter Sachbeschädigung, Betrugs und Einbruchsdiebstahls. Freigesprochen wurde der Untersuchungshäftling vom Vorwurf des Einbruchsdiebstahls bei einem Zigarettenautomaten mit einer entwendeten Bankomatkarte.
Der Überfallene habe den Angeklagten als einen der Täter identifiziert, sagte Richter Christoph Stadler als Vorsitzender des Schöffensenats in seiner Urteilsbegründung. Der angeklagte Unterländer bestritt den Hauptvorwurf.
Vermindert zurechnungsfähig
Insgesamt sei er teilweise geständig und teilweise vermindert zurechnungsfähig gewesen, führte Richter Stadler die Milderungsgründe an. Erschwerend habe sich die massive Vorstrafenbelastung, die Tatbegehung während der Probezeit und die Vielzahl der Taten ausgewirkt.
Weil der Beschuldigte sich nach dem Disco-Überfall länger in der Türkei aufgehalten hat, konnte erst jetzt verhandelt werden.