Haft: Freundin und Nebenbuhler geschlagen

Teilbedingte Haftstrafe von neun Monaten für 19-Jährigen, der mit sechs Vorstrafen belastet war.
Der 19-Jährige hat nach den gerichtlichen Feststellungen im März seine 16-jährige Freundin mit einem Faustschlag am Oberarm leicht verletzt. Demnach hat er nach dem Ende der Beziehung im Mai in Bregenz auch seinen 16-jährigen Nebenbuhler leicht verletzt, mit Faustschlägen, Kniestößen und einem Kopfstoß.
Die Attacke gegen den 16-Jährigen wurde als Verbrechen der versuchten schweren Körperverletzung gewertet. Darüber hinaus hat der eifersüchtige Tschetschene nach Ansicht des Richters den beiden 16-Jährigen damit gedroht, sie umzubringen, wenn sie sich weiterhin treffen.
Schuldspruch
Wegen versuchter schwerer Körperverletzung, Körperverletzung und Nötigung wurde der Untersuchungshäftling am Dienstag am Landesgericht Feldkirch schuldig gesprochen. Dafür wurde der mit sechs Vorstrafen belastete Angeklagte zu neun Monaten Gefängnis verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, zu verbüßende Teil drei Monate. Das Urteil, mit dem der von Martin Kloser verteidigte Angeklagte und Staatsanwältin Konstanze Manhart einverstanden waren, ist rechtskräftig. Der Strafrahmen für den jungen Erwachsenen belief sich von null bis fünf Jahre Gefängnis. Nicht vollzogen werden sechs Haftmonate aus einer bedingten Vorstrafe.
Seit einem Monat in U-Haft
Der 19-Jährige wurde nun zum ersten Mal zu einer zu verbüßenden Haftstrafe verurteilt. Richter Richard Gschwenter stellte ihm eine vorzeitige Haftentlassung in gut zwei Wochen nach der Hälfte der abgesessenen Strafe in Aussicht. Seit einem Monat befindet sich der Beschuldigte in Untersuchungshaft.
Geständig war der Angeklagte nur zur Attacke auf seinen Nebenbuhler, die per Video festgehalten wurde. Der Strafrichter hielt aber auch die anderen belastenden Angaben der beiden 16-Jährigen für glaubwürdig. Der 19-Jährige sagte, er nehme im Gefängnis an einem Kurs für Gewaltprävention teil. Ihm sei bewusst, dass er ein Aggressionsproblem habe.