Minderjährige Schwester geschlagen und bedroht

Geldstrafe für unbescholtenen 18-Jährigen, der vermuteten Drogenkonsum von 14-Jähriger verhindern wollte.
Der 18-jährige gab zu, dass er seine 14-jährige Schwester geschlagen, bedroht und genötigt hat. Als Tatmotiv gab der Angeklagte an, er habe damit erreichen wollen, dass sie ihren Konsum von Marihuana zugibt und aufgibt.
Unbescholten
Wegen Nötigung, versuchter Nötigung, versuchter Körperverletzung und gefährlicher Drohung wurde der unbescholtene Bauarbeiter mit dem Nettoeinkommen von 2000 Euro am Dienstag am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Geldstrafe von 5520 Euro (240 Tagessätze zu je 23 Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil 2760 Euro. Die anderen 2760 Euro wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Das Urteil von Richterin Sabrina Tagwercher, das der von German Bertsch verteidigte Angeklagte annahm, ist nicht rechtskräftig. Denn die Staatsanwältin nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Die mögliche Höchststrafe wäre ein Jahr Gefängnis oder eine Geldstrafe von 720 Tagessätzen gewesen.
Mit Gürtel geschlagen
Der junge Erwachsene aus dem Bezirk Bludenz sagte, er habe seiner Schwester einmal eine Ohrfeige gegeben, ihr einmal mit einem Gürtel aufs Bein geschlagen, ihr einmal gedroht, sie umzubringen, wenn sie ihren Drogenkonsum nicht zugibt, und von ihr ein anderes Mal die Herausgabe ihres Handys zur Kontrolle ihrer Chatnachrichten verlangt.
Keine Aussage gegen Bruder
Das Gericht musste von den Angaben des Angeklagten ausgehen, weil dessen Schwester von ihrem Recht Gebrauch machte, vor dem Gericht gegen ihren Familienangehörigen nicht mehr auszusagen.
Damit durften ihre belastenden polizeilichen Angaben nicht verwertet werden. Vor der Polizei hatte die 14-Jährige zu Protokoll gegeben, ihr Bruder habe sie mehrmals geschlagen und dabei zwei Mal leicht verletzt und sie mehrfach mit dem Umbringen bedroht. Er habe ihren Kopf gegen eine Wand geschlagen. Und er habe ihr ein Messer an die Kehle gehalten.