Lokal

Zwei Polizistinnen
tätlich angegriffen

06.01.2023 • 21:55 Uhr
<span class="copyright">Symbolbild/Hartinger</span>
Symbolbild/Hartinger

Geldstrafe für Lokalbetreiber, der eine Beamtin am Arm packte und der anderen einen Stoß versetzte.

Die Polizei wurde in jener Nacht gerufen, weil jemand vor einem Gastlokal einem anderen ein Glas auf den Kopf geschlagen haben soll.

Der Lokalbetreiber mischte sich in den gar nicht ihm geltenden Polizeieinsatz ein und machte sich dabei strafbar. Der geständige Angeklagte wurde gegen zwei Polizistinnen handgreiflich und versuchte so, sie zu nötigen.

Handgreiflichkeiten

Handgreiflichkeiten. Der 55-Jährige packte eine Exekutivbeamtin am Arm. Er wollte so verhindern, dass sie von ihm wegging, ohne ihm ihre Dienstnummer bekanntgegeben zu haben. Der anderen Polizistin versetzte er einen Stoß, um eine Tür schließen zu können.

Sein Fehlverhalten trug dem Angeklagten in der Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch den von der Staatsanwaltschaft beantragten Schuldspruch wegen der Vergehen des tätlichen Angriffs auf einen Beamten und der versuchten Nötigung ein.

Dafür wurde der unbescholtene und derzeit wenig verdienende Gastronom aus dem Bezirk Bludenz zu einer teilbedingten Geldstrafe von 1800 Euro (300 Tagessätze zu je 6 Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil 900 Euro. Die anderen 900 Euro wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die mögliche Höchststrafe wäre zwei Jahre Gefängnis gewesen. Die verhängte Geldstrafe entspricht sechs Monaten Haft.

“Man führt sich nicht so auf wie ich.”

Richter Martin Mitteregger sagte, er verstehe, dass wegen Corona bei dem Gastronomen die Nerven blank gelegen seien. Der Angeklagte gab zu Protokoll, er habe auch wegen der Belastungen durch Corona überreagiert. Es sei mühsam, Gäste immer wieder auf die Einhaltung der damals geltenden Corona-Schutzbestimmungen hinzuweisen. Zudem sei er mit dem Coronavirus infiziert gewesen. Das solle aber keine Ausrede sein. Normalerweise helfe er der Polizei und unterstütze sie bei ihren Einsätzen. „Man führt sich nicht so auf wie ich“, räumte er ein.