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Betrug mit Uhren: Aus Haft entlassen

19.01.2023 • 16:24 Uhr
Der 59-Jährige Italiener hat Uhren überteuert verkauft. <span class="copyright">Klaus Hartinger</span>
Der 59-Jährige Italiener hat Uhren überteuert verkauft. Klaus Hartinger

Geldstrafe für überteuerten Verkauf von Armbanduhren. Italiener war 39 Tagen in Untersuchungshaft.

Beim Verkauf von Armbanduhren auf der Straße hat der Italiener nach Ansicht der Richterin auch in Vorarlberg Käufer betrogen und Passanten zu betrügen versucht. Denn der 59-Jährige hat nach den gerichtlichen Feststellungen Uhren überteuert verkauft. Demnach hat er vorgetäuscht, wegen persönlicher Notlagen Uhren günstiger abzugeben. Laut Urteil hat der Mann mit betrügerischen Verkäufen 7000 Euro umgesetzt. Diesen Betrag hat er der Republik zu bezahlen.

Schwer gewerbsmäßiger Betrug

Wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs wurde der unbescholtene Arbeitslose am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Geldstrafe von 1440 Euro (360 Tagessätze zu je 4 Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil 720 Euro. Das milde Urteil ist rechtskräftig. Die mögliche Höchststrafe wäre drei Jahre Gefängnis gewesen. Die verhängte Geldstrafe entspricht sechs Monaten Haft.

Der Italiener wurde nach der Gerichtsverhandlung aus dem Gefängnis entlassen. Dort befand er sich 39 Tage lang in Untersuchungshaft. Dennoch hat der 59-Jährige dem Gericht noch eine Geldstrafe von 404 Euro zu bezahlen. Denn die Haftzeit in der Justizanstalt war nur 316 Euro wert. Diese Summe wurde vom unbedingten Teil der Geldstrafe von 720 Euro abgezogen. Ein Hafttag entspricht nach dem Gesetz lediglich zwei Tagessätzen.

Kaufinteressenten getäuscht

Der Angeklagte hat nach Überzeugung der Richterin Kaufinteressenten nicht nur mit falschen Preisetiketten an den Uhren, sondern auch mit einem QR-Code getäuscht. Denn so wurde auf eine Homepage zum angeblichen Wert der Uhren verwiesen. Dabei habe es sich aber um eine Fake-Website gehandelt, sagte Richterin Magdalena Rafolt.

Ein Freispruch erfolgte zum angeklagten Einmietbetrug von 4900 Euro. Verteidigerin Andrea Concin verwies mit Erfolg darauf, dass ihr Mandant in einem Hotel als Anzahlung 2000 Euro bezahlt und daher nicht die Absicht gehabt habe, die Hotelkosten nicht zu entrichten.