Strafprozess um acht Opfer bei Schlägerei

Zwei der drei Angeklagten sollen auch mit Eisenstange und Baseballschläger zugeschlagen haben.
Auf acht Opfer aus einer Gruppe haben die drei Angeklagten nach Darstellung der Staatsanwaltschaft im April 2022 nach einem Disco-Besuch auf dem Fußweg zum Klauser Bahnhof in Weiler auch mit einer Eisenstange und einem hölzernen Baseballschläger eingeschlagen.
Demnach haben Verletzte dabei Fingerbrüche und Platzwunden erlitten.
Im Strafprozess am Landesgericht Feldkirch erging am Montag bis Redaktionsschluss noch kein Urteil. Geplant war die Urteilsverkündung durch Richterin Sabrina Tagwercher für den zweiten Verhandlungstag am Mittwoch.
Hätten sich verabredet
Staatsanwalt Philipp Höfle legt den drei Angeklagten vor allem jeweils das Verbrechen der schweren Körperverletzung zur Last. Dazu hätten sich die Angeklagten stillschweigend verabredet, sagte der öffentliche Ankläger. Der mehrfach vorbestrafte, 18-jährige Erstangeklagte habe mit einer Eisenstange zugeschlagen, der mit vier Vorstrafen belastete, 22-jährige Drittangeklagte mit einem hölzernen Baseballschläger. Die unbescholtene, 17-jährige Zweitangeklagte habe zugeschlagen und junge Männer festgehalten, sodass sie von anderen Angeklagten geschlagen werden konnten.
Die Verteidiger Michael Hofer, Martin Reichegger und Gerhard Müller beantragten Freisprüche. Weil ihre Mandanten von jungen Männern aus der großen gegnerischen Gruppe geschlagen worden seien und in Notwehr zurückgeschlagen hätten.
Nicht mehr gesehen, wer wen geschlagen habe
Die 17-jährige Zweitangeklagte sprach vor Gericht von einer Massenschlägerei. Man habe nicht mehr gesehen, wer wen geschlagen habe. Der 18-jährige Erstangeklagte ist der Exfreund der Arbeitslosen. Der Lehrling gab zu Protokoll, er habe zwar eine Eisenstange in der Hand gehabt, damit aber nicht zugeschlagen. Richterin Tagwercher wird für den Fall eines Schuldspruchs auch darüber entscheiden, ob der 18-Jährige sechs Haftmonate aus einer vorzeitigen Entlassung aus dem Gefängnis verbüßen muss.