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Verurteilt: Raucher bedrohte Security am Dornbirner Bahnhof

16.06.2023 • 11:46 Uhr

Drohung am Dornbirner Bahnhof hatte gerichtliches Nachspiel. <span class="copyright">hartinger</span>
Drohung am Dornbirner Bahnhof hatte gerichtliches Nachspiel. hartinger

Vorbestrafter drohte laut Urteil Wachmann mit Schlägen, wenn er ihn in Rauchverbotszone nicht rauchen lasse.

Wegen des Vergehens der Nötigung wurde der mit vier Vorstrafen belastete Arbeitslose in der Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch zu einer Geldstrafe von 1440 Euro (360 Tagessätze zu je 4 Euro) verurteilt. Das Urteil, mit dem Staatsanwältin Konstanze Manhart einverstanden war, ist nicht rechtskräftig. Denn die Gerichtsverhandlung wurde in Abwesenheit des unentschuldigt nicht erschienenen Angeklagten durchgeführt. Die mögliche Höchststrafe wäre ein Jahr Gefängnis gewesen. Die verhängte Geldstrafe entspricht umgerechnet sechs Monaten Haft.

Am Dornbirner Bahnhof

Nach den gerichtlichen Feststellungen hat der Angeklagte zwei ÖBB-Securitys mit einer Drohung dazu genötigt, ihn in der Rauchverbotszone am Dornbirner Bahnhof trotzdem rauchen zu lassen. Demnach hat der 47-Jährige zu einem der Securitys gesagt, er werde ihm in die Fresse schlagen, wenn der Security noch einmal versuche, ihm beim Rauchen die Zigarette wegzunehmen.

Daraufhin erstatteten die Securitys Strafanzeige bei der Polizeiinspektion neben dem Bahnhof. Sofort einschreitende Polizisten trafen den Beschuldigten am Bahnhof an und vernahmen ihn. Dabei sei der Beschuldigte geständig gewesen, sagte Richterin Sabrina Tagwercher.

Zeugen

Die Securitys sagten als Zeugen vor Gericht, sie hätten den Angeklagten vergeblich darauf aufmerksam gemacht, dass er in der Rauchverbotszone nicht rauchen dürfe. Er sei nicht dazu bereit gewesen, zur nahen Raucherzone beim Busplatz zu gehen. Man habe versucht, ihm die brennende Zigarette wegzunehmen. Daraufhin habe der Mann die angeklagte Drohung geäußert.

Mildernd wertete Richterin Tagwercher das Geständnis vor der Polizei. Erschwerend wirkten sich einschlägige Vorstrafen aus. Deshalb fiel die Geldstrafe zur Gänze unbedingt aus. Die Strafrichterin sah davon ab, zwei bedingte Vorstrafen nachträglich in unbedingte, zu verbüßende umzuwandeln.