Stalker drohte mit Zersägen der Kirche

Verfahren mit Tatausgleich eingestellt: Angeklagter übernahm Verantwortung und gelobte Besserung.
Die Vergehen der gefährlichen Drohung und beharrlichen Verfolgung wurden dem Angeklagten im Strafantrag der Staatsanwaltschaft vorgeworfen.
Was genau geschah
Richterin Sabrina Tagwercher gewährte dem Angeklagten am Donnerstag in der Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch eine Diversion. Sie stellte das Strafverfahren nach einem im Gerichtssaal vorgenommenen Tatausgleich ein. Denn der Angeklagte übernahm Verantwortung für sein Fehlverhalten und versprach zwei Mitarbeiterinnen einer Pfarrgemeinde, sie nun in Ruhe zu lassen.
Der 66-Jährige schrieb im Dezember 2022 der Pfarre, er überlege sich, seinen Geburtstag im Jänner mit einer Kettensäge in der Kirche zu feiern. Im April drohte der Deutsche in einer Sprachnachricht damit, die Kirche abzureißen. Im Mai kündigte er am Telefon an, die Kirche mit einer Kettensäge zu zerlegen.
Zudem belästigte der Arbeitslose zwei Mitarbeiterinnen der Pfarre zwischen Anfang April und Ende Mai mit vielen Telefonanrufen. Allein am 3. Mai wurden 17 Anrufe gezählt, auch nächtliche.
Angeklagter wollte Geld
Der Angeklagte sagte vor Gericht, die Pfarre schulde ihm noch Geld, weil er Sanierungsarbeiten durchgeführt habe, etwa Malerarbeiten. Weil die Pfarre nicht bezahlt habe, habe er vorgehabt, mit einer Kettensäge Holzteile des Kirchengebäudes zu Brennholz zu machen, um das dann zu verkaufen.
Eine von den Anrufen betroffene Mitarbeiterin sagte, die Arbeiten des Angeklagten seien bereits abgegolten gewesen. Die andere Mitarbeiterin gab zu Protokoll, der Angeklagte habe ehrenamtlich gearbeitet. Der Gottesdienst am Geburtstag des Angeklagten habe unter Polizeischutz stattgefunden. Denn man habe Angst um die Sicherheit der Gottesdienstbesucher gehabt. Sie habe wegen der Drohungen des Angeklagten mehrere Nächte in einem Hotel verbracht und therapeutische Betreuung in Anspruch genommen. Die Hotelkosten wolle sie vom Angeklagten ersetzt bekommen.