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Doppelmayr: 580.000 Euro als Dividende

07.07.2023 • 19:15 Uhr
Der Fall wurde am Landesgericht Feldkirch verhandelt. <span class="copyright">HARTINGER</span>
Der Fall wurde am Landesgericht Feldkirch verhandelt. HARTINGER

Masseverwalter im Insolvenzverfahren des verstorbenen Seniorchefs fordert in anhängigem Zivilprozess von Doppelmayr-Holding Gewinnausschüttung für zwei Geschäftsjahre.

Es handelte sich 2021 um die größte Insolvenz in Österreich. Passiva von 203 Millionen Euro wurden für die Verlassenschaft von Artur Doppelmayr angemeldet.

Was geschah

Der 2017 in Kärnten Verstorbene war Seniorchef und Aktionär des Vorarlberger Seilbahnkonzerns Doppelmayr. Zum Masseverwalter im anhängigen Insolvenzverfahren am Landesgericht Klagenfurt wurde der Kärntner Rechtsanwalt Gernot Murko bestellt. Der Masseverwalter hat am Landesgericht Feldkirch die Doppelmayr-Holding geklagt. Gefordert werden 580.000 Euro als Gewinnausschüttung für den Aktionär Artur Doppelmayr für die zwei Doppelmayr-Geschäftsjahre 2016/2017 und 2018/2019. Eingeklagt wurden, um das Kostenrisiko zu verringern, bislang erst 70.000 Euro.

Am Freitag fand am Landesgericht Feldkirch mit der vorbereitenden Tagsatzung die erste Verhandlung statt. Vergleichsgespräche scheiterten. Die klagende Partei verlangte für eine gütliche Einigung 290.000 Euro. Beklagtenvertreter Viktor Thurnher sagte, die klagende Partei solle die Klage zurückziehen, dann werde die beklagte Partei die eigenen Prozesskosten bezahlen.

Verhandlung vertagt

Zivilrichterin Marlene Ender vertagte die Verhandlung auf Oktober. Sie sagte, sie werde vor allem die Frage zu beantworten haben, ob Artur Doppelmayr im fraglichen Zeitraum noch Aktionär war oder nicht.

Nach Ansicht von Beklagtenvertreter Thurnher war Artur Doppelmayr kein Aktionär mehr.  Denn es gebe einen Vertrag zwischen Artur Doppelmayr und seinem Sohn Michael. Darin sei vereinbart, dass die Aktien von Artur Doppelmayr nach seinem Ableben in eine Privatstiftung übergehen oder seinem Sohn Michael zukommen. In diesem Sinne seien am Landesgericht Klagenfurt Urteile ergangen.

Der klagende Masseverwalter hingegen meint, nach dem Ableben von Artur Doppelmayr sei dessen Aktionärsstellung automatisch auf die Verlassenschaft übergegangen, bis 2019.

Als Nebenintervenient auf der Seite der beklagen Partei ist Michael Doppelmayr dem Feldkircher Zivilprozess beigetreten. Sein Wiener Anwalt Georg Birkner sagte vor Gericht, das Verlassenschaftsverfahren sei sechs Jahre nach dem Tod des Erblassers immer noch nicht abgeschlossen. Denn einen Tag vor der geplanten bedingten Erberklärung der Erbin, der Adoptivtochter von Artur Doppelmayr, sei für die Verlassenschaft Insolvenz angemeldet worden. Die Klagsforderung sei absurd und werde den Gläubigern schaden.