Gesunder rief an zwei Tagen Rettung

Trotzdem Freispruch von Notzeichenmissbrauch, aber verurteilt wegen Widerstands gegen Polizisten.
Der gesunde 32-Jährige alarmierte am 24. und am 26. Mai in eigener Sache per Notruf die Rettung. Im Strafantrag wurde ihm vorgeworfen, damit gegen das Notzeichengesetz verstoßen zu haben.
Atemnot und Depressivität
Davon wurde der Angeklagte am Mittwoch am Landesgericht Feldkirch freigesprochen. Denn der 32-Jährige sei subjektiv der Meinung gewesen, Hilfe durch die Rettung zu benötigen, wegen Atemnot und Depressivität, sagte Richter Theo Rümmele in seiner Urteilsbegründung. Deshalb sei ihm kein Tatvorsatz zu unterstellen. Die Rettungssanitäter hätten dann aber in der Bregenzer Wohnung des alkoholisierten Angeklagten bei ihm keine gesundheitlichen Beschwerden feststellen können.
Schuldig gesprochen wurde der geständige Angeklagte jedoch wegen versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt und gefährlicher Drohung. Weil er zu zwei Polizisten während und nach deren Amtshandlung am 26. Mai sagte, er werde sie zusammenschlagen, wenn sie seine Wohnung betreten. Die Polizisten begleiteten den zweiten Rettungseinsatz.
Der mit zwei Vorstrafen belastete Angeklagte wurde zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von fünf Monaten verurteilt. Er hat während der dreijährigen Probezeit Bewährungshilfe in Anspruch zu nehmen.
Noch nicht rechtskräftig
Der Angeklagte und Staatsanwalt Manfred Melchhammer waren mit dem Urteil einverstanden. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, weil der Angeklagte ohne Verteidiger zur Gerichtsverhandlung erschien und deshalb automatisch drei Tage Bedenkzeit erhielt. Die mögliche Höchststrafe wäre drei Jahre Gefängnis gewesen.
Bei der Strafbemessung war Rücksicht auf eine vor Kurzem erfolgte Verurteilung zu nehmen. Am Landesgericht wurde über den arbeitslosen Österreicher türkischer Abstammung wegen schwerer Sachbeschädigung, unter anderem in einer Therapieeinrichtung, eine Geldstrafe von 880 Euro (220 Tagessätze zu je 4 Euro) verhängt.