Üble Nachrede gegen einen Polizisten

Geldstrafe für Angeklagte, die Facebookposting teilte, in dem Polizist Verhaftung angelastet wurde.
Nach Ansicht des Richters wurde der Kärntner Polizist in einem Facebookposting mit seinem Foto zu Unrecht beschuldigt, er habe 2021 bei einer Demonstration von Gegnern von Coronamaßnahmen in Innsbruck einen unschuldigen 82-Jährigen zu Boden gerissen und verhaftet. Nach den gerichtlichen Feststellungen war der Polizist lediglich an der Absicherung der Verhaftung beteiligt.
Die Angeklagte aus dem Bezirk Bregenz teilte das nicht von ihr verfasste Posting auf ihrer Facebookseite. Die vorbestrafte Frühpensionistin wurde am Montag am Landesgericht Feldkirch wegen übler Nachrede zu einer Geldstrafe von 800 Euro (200 Tagessätze zu je 4 Euro) verurteilt. Zudem muss die 52-Jährige dem Polizisten als medienrechtliche Entschädigung 400 Euro bezahlen.
Angeklagte erschien nicht
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Denn die Angeklagte erschien unentschuldigt nicht zur Gerichtsverhandlung, die in ihrer Abwesenheit durchgeführt wurde, und Staatsanwältin Melanie Wörle nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Die mögliche Höchststrafe wäre ein Jahre Gefängnis oder eine Geldstrafe von 720 Tagessätzen gewesen. Weil die Angeklagte vorbestraft sei, sei keine teilbedingte Geldstrafe möglich gewesen, sagte Richter Martin Mitteregger in seiner Urteilsbegründung.
Österreichweit wurden zahlreiche Strafverfahren wegen übler Nachrede auch gegen Angeklagte geführt, die das Posting auf ihren Facebookseiten geteilt und damit weiterverbreitet hatten.
52-Jähriger vor Gericht
So stand am 17. August 2022 ein 52-Jähriger aus dem Bezirk Bludenz vor Gericht. Dem unbescholtenen und Verantwortung für sein Fehlverhalten übernehmenden Angeklagten wurde in der Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch rechtskräftig eine Diversion mit einer Probezeit von einem Jahr gewährt. Das bedeutet, dass das Strafverfahren eingestellt wird, wenn der Frühpensionist während der Bewährungsfrist von einem Jahr keine Straftat mehr begeht.