Lokal

Hotelier wird Ex-Frau nicht los

21.09.2023 • 14:20 Uhr / 2 Minuten Lesezeit
Der Oberste Gerichtshof (OGH) stellte das erstinstanzliche Urteil des Landesgericht Feldkirch wieder her. <span class="copyright">APA</span>
Der Oberste Gerichtshof (OGH) stellte das erstinstanzliche Urteil des Landesgericht Feldkirch wieder her. APA

Mehrheitsgesellschafter versuchte vergeblich, geschiedene Gattin aus Familienbetrieb zu bekommen.

Der Kläger ist zu 90 Prozent unbeschränkt haftender Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft, die im Bezirk Bludenz als Familienunternehmen ein Hotel und Nebenbetriebe betreibt. Seine beklagte Ex-Frau, die jahrzehntelang in dem Familienunternehmen mitgearbeitet hat, ist mit zehn Prozent Kommanditistin. Der Kläger versuchte vor Gericht vergeblich, unter anderem das Ausscheiden seiner geschiedenen Frau aus dem Familienbetrieb zu erzwingen.

Klagebegehren abgewiesen

Denn der Oberste Gerichtshof (OGH) änderte in dritter und letzter Instanz das Berufungsurteil des Oberlandesgerichts Innsbruck ab und stellte rechtskräftig das erstinstanzliche Urteil des Landesgerichts Feldkirch wieder her, mit dem sämtliche Klagebegehren abgewiesen wurden.

Das Höchstgericht in Wien argumentierte dabei auch damit, die Zustimmung der beklagten Kommanditistin zu einer anderen Nachfolgeregelung wäre notwendig gewesen. Sie war damit einverstanden, dass die beiden dafür ausgebildeten und früher im Familienbetrieb arbeitenden gemeinsamen Kinder das Familienunternehmen irgendwann übernehmen. Das will der klagende Vater der Kinder aber nicht.

Der längst pensionsreife Kläger wollte mit seiner Klage seine nunmehrige Ehefrau und die minderjährige Tochter aus der nunmehrigen Ehe die Personengesellschaft bringen, die das Familienunternehmen betreibt. Die Ablöse seiner geschiedenen Frau forderte er vergeblich auch mit der Behauptung, durch die Scheidung sei die Geschäftsgrundlage der Mitarbeit im Familienbetrieb weggefallen.

Dem Kläger gehe es in erster Linie um seine persönlichen Interessen und nicht um jene des Familienunternehmens, meinte die Feldkircher Zivilrichterin Marlene Ender. Unstrittig sei zwischen dem einstigen Ehepaar offenbar nur, dass sie zwei gemeinsame Kinder haben, warf der Beklagtenvertreter zu Beginn des mehrjährigen Zivilprozesses am Landesgericht Feldkirch launig ein.