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Haft für 17-jährigen für Tankstellenräuber

09.10.2023 • 17:29 Uhr
Ein 17-Jähriger verlangte bei einem Tankstellenshop nach Geld. <span class="copyright">Symbolbild/Shutterstock</span>
Ein 17-Jähriger verlangte bei einem Tankstellenshop nach Geld. Symbolbild/Shutterstock

Zwei Jahre Gefängnis für jungen Vorbestraften, der bei Überfall mit Messer in Feldkirch 785 Euro erbeutete.

Wegen schweren Raubes wurde der mit drei einschlägigen Vorstrafen belas­tete 17-Jährige am Montag in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch zu 18 Monaten Gefängnis verurteilt. Hinzu kommen sechs Haftmonate aus einer offenen einschlägigen Vorstrafe. Damit beträgt die Gesamtstrafe zwei Jahre Gefängnis.

Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richter Martin Mitteregger ist nicht rechtskräftig. Denn der von Emelle Eglenceoglu verteidigte Untersuchungshäftling und Staatsanwältin Konstanze Manhart nahmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Der Strafrahmen für den Jugendlichen belief sich auf null bis siebeneinhalb Jahre Haft.

785 Euro von Tankstelle erbeutet

Der geständige Angeklagte bedrohte am 7. Mai in einem Tankstellenshop in Feldkirch zwei Mitarbeiterinnen mit einem Stanleymesser und verlangte Geld. Mit einer Beute von 785 Euro ergriff der vermummte Täter die Flucht. Schon nach wenige Minuten konnte er in Tatortnähe bei einer Baustelle von der Polizei festgenommen werden. Dabei trug er einen Teil der Raubbeute bei sich. Der Tatverdächtige zeigte der Polizei sein Versteck mit dem Rest der Beute. Vor der Polizei und dem Haftschutzrichter machte der Beschuldigte trotzdem keine Angaben. Erst am Montag vor Gericht bekannte sich der Angeklagte schuldig.

Der arbeits- und obdachlose 17-Jährige sagte, er habe sich mit dem geraubten Geld eine Wohnung finanzieren wollen und sei überrascht gewesen, dass die Beute so gering ausgefallen sei. Mildernd wertete der Schöffensenat neben dem Geständnis und der Wiedergutmachung des finanziellen Schadens auch die Lebens­umstände des Angeklagten. Erschwerend wirkten sich hingegen drei einschlägige Vorstrafen und der rasche Rückfall während der Probezeit nach der jüngsten Verurteilung vom 27. März aus.

Der Jugendliche sagte, den Opfern bezahle er kein Schmerzengeld, weil sie keine Therapie machen würden.