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Verfassungswidrige Strafe nach Baugesetz

13.11.2023 • 14:42 Uhr
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APA/dpa/Oliver Berg (SYMBOLBILD)

Verwaltungsstrafe wurde aufgehoben, weil Aktenverteilung am Landesverwaltungsgericht nicht nachprüfbar war.

Wegen eines Formalfehlers hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) nun eine Verwaltungsstrafe von 7000 Euro nach Verstößen gegen das Vorarlberger Baugesetz aufgehoben. Denn dem VfGH zufolge wurde der Beschuldigte im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt.

Beim Landesverwaltungsgericht Vorarlberg waren an einem Tag zwei Beschwerden gegen BH-Strafbescheide nach dem Baugesetz eingelangt. Dabei wurde die Uhrzeit nicht aufgezeichnet. Deshalb war, so das Verfassungsgericht in Wien, nicht nachprüfbar, ob tatsächlich der für den nunmehrigen Beschwerdeführer zuständige Richter mit dem Verfahren betraut wurde oder ein anderer Richter.

Akten werden verteilt

Die Geschäftsverteilung des Landesverwaltungsgerichts sieht bestimmte Richter für die Bearbeitung von Beschwerden nach dem Baugesetz vor. Nach dem Rotationsprinzip werden die Akten verteilt, um willkürliche Zuteilungen zu verhindern. Weil die Uhrzeit des Einlangens der beiden Beschwerden nach dem Baugesetz am selben Tag nicht festgehalten wurden, konnte nicht überprüft werden, welcher Richter an der Reihe war.

Um ähnliche Probleme zu verhindern, wird das Landesverwaltungsgericht in Bregenz nun wohl nicht nur den Tag des Einlangens von Beschwerden dokumentieren, sondern auch die Uhrzeit. Möglicherweise drohen weitere erfolgreiche Beschwerden beim Verfassungsgerichtshof, weil in der Vergangenheit das Recht auf den gesetzlichen Richter mit nicht nachvollziehbaren Geschäftsverteilungen beim Einlangen von Beschwerden am selben Tag zu identischen Gesetzen verletzt wurde.

Hohe Geldstrafe

In erster Instanz hatte in dem Verwaltungsstrafverfahren die Bezirkshauptmannschaft Bregenz im Juni 2021 über den Beschuldigten eine Geldstrafe von 7000 Euro wegen Verstößen gegen das Baugesetz verhängt. Der Beschwerde des Beschuldigten gab das Landesverwaltungsgericht im Juni 2022 keine Folge.