Mordversuch mit Stich: 17,5 Jahre Gefängnis

Vorbestrafter Syrer versuchte im Jänner in Mellau aus Eifersucht nigerianischen Arbeitskollegen mit lebensgefährlichem Messerstich zu töten.
Alle acht Geschworenen werteten die Tat als versuchten Mord. Demnach versuchte der 31-jährige Syrer, am 8. Jänner 2023 kurz nach Mitternacht im Mitarbeiterhaus eines Tourismusbetriebs in Mellau, einen Arbeitskollegen mit einem tiefen Messerstich in den Bauch zu töten. Die Laienrichter gingen zumindest von einem bedingten Tötungsvorsatz aus: Er nahm den möglichen Tod des Opfers in Kauf.
Dafür wurde der mit drei Vorstrafen belastete Angeklagte am Montag in einem Geschworenenprozess am Landesgericht Feldkirch zu 17 Jahren Gefängnis verurteilt. Hinzu kommen sechs Monate aus einer offenen früheren Verurteilung. Damit beläuft sich die Gesamtstrafe auf 17,5 Jahre Gefängnis. Zudem wurde der Untersuchungshäftling zur Zahlung von 5000 Euro an Schadenersatz verpflichtet.
Urteil ist nicht rechtskräftig
Der von Harald Bösch verteidigte Angeklagte und Staatsanwalt Simon Mathis nahmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Der Strafrahmen für (versuchten) Mord beträgt 10 bis 20 Jahre oder lebenslängliche Haft.
Der alkoholisierte Angeklagte hat nach den gerichtlichen Feststellungen den 49-jährigen Nigerianer in dessen Zimmer mit einer vorgetäuschten Geste der Versöhnung umarmt und ihm dabei mit einem Küchenmesser mit einer 19,5 Zentimeter langen Klinge den Magen durchstochen. Der Nigerianer wurde durch den Messerstich lebensgefährlich verletzt.
Eifersucht als Motiv
Tatmotiv sei offenbar Eifersucht auf den Nebenbuhler um die Gunst einer kurdischen Arbeitskollegin gewesen, sagte Staatsanwalt Mathis. Die Frau befand sich im Zimmer des Nigerianers. Der angeklagte Hilfskoch brach die Tür auf.
Zwei einschlägige Vorstrafen, ein rascher Rückfall und das heimtückische Vorgehen hätten sich erschwerend ausgewirkt, sagte der vorsitzende Richter Martin Mitteregger.
Offenbar Schulden
Der Angeklagte sagte, er sei nicht schuldig. Er habe die Tür aufgebrochen, weil der Nigerianer seine Geldschulden nicht beglichen habe. Mit einem Messer habe er in Notwehr seinem Arbeitskollegen in den Arm stechen wollen, weil der Nigerianer ihn mit Skistöcken bedroht habe.
Der Vorbestrafte wurde im September 2022 zu einer Gefängnisstrafe von acht Monaten verurteilt. Die davon bedingt gewährten sechs Haftmonate hat der Angeklagte nun auch zu verbüßen. Der Schuldspruch erfolgte wegen versuchter schwerer Nötigung, Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung. Opfer war seine damalige Freundin.