Vorarlberg

Mit Schreckschusspistole auf Nachbar geschossen

09.07.2025 • 11:16 Uhr
Mit Schreckschusspistole auf Nachbar geschossen
Richter Theo Rümmele gewährte dem Angeklagten eine Diversion. hartinger/canva

Angeklagter schoss aus kurzer Entfernung mit Schreckschusspistole und verletzte so einen Nachbarn leicht.

Versuchte schwere Nötigung und Körperverletzung klagte die Staatsanwaltschaft Feldkirch in ihrem Strafantrag an. Richter Theo Rümmele gewährte dem von Georg Mandl verteidigten Angeklagten am Mittwoch am Landesgericht Feldkirche eine Diversion. Wenn der IV-Pensionist dem Gericht als Geldbuße 720 Euro und 50 Euro an Verfahrenskosten bezahlt und dem Geschädigten 150 Euro als Teilschmerzengeld, wird das Strafverfahren eingestellt werden. Dann würde der Angeklagte weiterhin als unbescholten gelten.

Tinnitus

Der Angeklagte und Staatsanwalt Simon Mathis waren mit der diversionellen Erledigung einverstanden. Dem 48-jährigen Türken wird vorgeworfen, im November 2024 in Feldkirch einen Nachbarn, der wegen nächtlichen Lärms bei ihm klingelte, weggestoßen und aus kurzer Entfernung mit einer Schreckschusspistole in seine Richtung geschossen zu haben.

Dadurch soll der Nachbar ein Knalltrauma und damit eine leichte Verletzung erlitten haben. Opferanwalt Christoph Fink sagte, sein Mandant habe etwa zwei Wochen lang im Ohr an einem Tinnitus gelitten. Der Privatbeteiligtenvertreter forderte vorerst 500 Euro Teilschmerzengeld für seinen Klienten.

Sich nur verteidigt?

Der Angeklagte sagte in der Gerichtsverhandlung zunächst, er sei nicht schuldig. Weil er sich nur verteidigt habe. Nach einem Gespräch mit seinem Anwalt übernahm der Angeklagte dann Verantwortung für sein Fehlverhalten.

Für den Fall eines Schuldspruchs im Sinne der Anklage hätte der Strafrahmen sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis betragen. Die verhängte diversionelle Geldbuße im höchstmöglichen Ausmaß von 180 Tagessätzen entspricht drei Monaten Haft. Die Staatsanwaltschaft Feldkirch wollte das Verfahren mit einem außergerichtlichen Tatausgleich einstellen, also mit einer moderierten Aussprache zwischen dem Beschuldigten und dem mutmaßlichen Opfer. Dazu war der Beschuldigte aber nicht bereit.