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Negative Beurteilung der Landesbediensteten

16.01.2024 • 23:00 Uhr
Landesgericht Feldkirch <span class="copyright">neue</span>
Landesgericht Feldkirch neue

Drei Arbeitsprozesse von Vertragsbediensteter gegen Land: Wegen gehemmter finanzieller Vorrückung nach negativer Beurteilung, wegen des Dienstorts und wegen Zulagen.

Gleich drei Arbeitsprozesse führt oder führte die klagende Landesbedienstete am Landesgericht Feldkirch gegen das beklagte Land Vorarlberg. Mit ihrer jüngsten Klage bekämpft sie ihre vorläufig gehemmte finanzielle Vorrückung. Wegen der nicht vorgenommenen Vorrückung im Gehaltsschema verdiene seine Mandantin im Monat 200 Euro weniger, als ihr das sonst zustehen würde, sagte Klagsvertreter Bertram Grass.

Negativ beurteilt

Die Hemmung der Vorrückung ist eine Folge der negativen Beurteilung der Arbeit der Landesbediensteten. Die Dienstbeurteilung sei zu Unrecht negativ ausgefallen, meint der Anwalt der Klägerin. Der Vorgesetzte seiner Mandantin befinde sich in einem ständigen Konflikt mit ihr und habe deswegen ihre Arbeitsleis­tung negativ beurteilt. Das negative Ergebnis sei wegen der dauernden Kampfsituation, die der Vorgesetzte herbeigeführt habe, ein bewusst falsches. Das Land versuche ohnehin schon seit Jahren, die Klägerin loszuwerden.

Zweite Instanz

Die fünfköpfige Überprüfungskommission des Landes habe nach einem Rechtsmittel der Klägerin in zweiter Instanz die negative Dienstbeurteilung einstimmig bestätigt, sagte Beklagtenvertreter Meinrad Einsle. ,,Sie glauben doch nicht, dass auch fünf Personen in der Kommission bewusst eine falsche Entscheidung getroffen haben“, sagte der Anwalt des beklagten Landes zum Anwalt der Gegenseite. Vorsitzender der Überprüfungskommission sei der Bludenzer Bezirkshauptmann. Die Vorrückung bleibe gehemmt, solange die Dienstbeurteilung negativ sei, so Einsle. Das Land versuche keineswegs, die Vertragsbedienstete loszuwerden.

Vergleichsgespräche im Gerichtssaal führten in der vorbereitenden Tagsatzung zu keiner gütlichen Einigung. Im Scherz schlug Klagsvertreter Grass für die Auflösung des Dienstverhältnisses eine Zahlung in Millionenhöhe durch das Land vor. Richter Klaus Schurig vertagte den Arbeitsprozess.

Zuvor Dienstort strittig

In einem der anderen Arbeitsprozesse ist oder war der Dienstort der Klägerin strittig. Inzwischen ist sie offenbar an einem anderen Dienstort tätig.
Strittig war eine bestimmte Gehaltszulage im dritten Arbeitsprozess. Mittlerweile werde die Zulage der Klägerin wieder ausbezahlt, berichtete Beklagtenvertreter Einsle. Denn sie sei nun wieder im Außendienst tätig und vollbringe dabei die für die Zulage erforderlichen Arbeitsleistungen. Deshalb habe sie jetzt einen Anspruch auf die Zulage.