Notwehr: Freispruch von Körperverletzung

Diversionelle Geldbuße für 75-Jährigen, der zuerst zuschlug, Freispruch für Nachbarn, der zurückschlug.
Zwei Nachbarn schlugen in Bludenz aufeinander ein. Beide wurden wegen Körperverletzung angeklagt. Am Bezirksgericht Bludenz wurde dem unbescholtenen Erstangeklagten eine Diversion gewährt. Wenn der 75-Jährige als Geldbuße 650 Euro bezahlt, wird das Strafverfahren eingestellt werden. Der Beschluss von Richter Alexander Frick ist rechtskräftig, denn der von Thomas Meier verteidigte Angeklagte und Bezirksanwalt Stefan Klein waren damit einverstanden.
Zuvor hatte schon die Staatsanwaltschaft Feldkirch das Verfahren einstellen wollen. Aber der beschuldigte 75-Jährige war mit der ihm aufgetragenen Geldbuße von 500 Euro nicht einverstanden. Deshalb wurde er angeklagt.
Freispruch
Der Zweitangeklagte wurde am Bezirksgericht vom Vorwurf der Körperverletzung freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, denn der Bezirksanwalt nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Nach Ansicht von Richter Frick schlug der aus Bosnien stammende Zweitangeklagte in Notwehr zu. Demnach schlug der 75-jährige Erstangeklagte zuerst zu. Und der Zweitangeklagte reagierte mit einem wuchtigen Faustschlag, der den Pensionisten zu Sturz brachte und leicht verletzte. Der Zweitangeklagte habe sich gerade noch im vertretbaren Rahmen verteidigt, sagte der Strafrichter in seiner Urteilsbegründung.
Der Richter stützte sich vor allem auf Videos, die die nachbarliche Auseinandersetzung zeigten. Dabei war auch der Faustschlag des dafür mit einem Arm ausholenden Zweitangeklagten zu sehen. Der Zweitangeklagte behauptete dennoch, er habe den Erstangeklagten nur gestoßen.
Zur Auseinandersetzung kam es, als der Erstangeklagte sich vor dem Gartenzaun des Zweitangeklagten über Hundegebell beschwerte. Klaus Pichler, der Verteidiger des freigesprochenen Zweitangeklagten, sagte, niemand sei dazu verpflichtet, sich auf dem eigenen Grundstück von einem Betrunkenen verprügeln zu lassen.