Rundumschlag: ÖVP-Stadtrat und Anwalt zeigt Klimaaktivisten, Polizei und Behörde an

Feldkircher Kommunalpolitiker, im Brotberuf als Rechtsanwalt tätig, schaltet nach Klimaprotest Staatsanwaltschaft ein.
Die Protestaktion von Extinction Rebellion am 12. Jänner in Feldkirch könnte ein strafrechtliches Nachspiel haben. Ein ÖVP-Stadtrat hat bei der Staatsanwaltschaft Feldkirch eine Anzeige gegen Unbekannt eingebracht (die Sachverhaltsdarstellung liegt der NEUE vor).
Beim Verfasser der siebenseitigen Anzeige handelt es sich um den Feldkircher Finanzstadtrat Benedikt König. Der Kommunalpolitiker, der im Brotberuf als Rechtsanwalt in Liechtenstein arbeitet, holt in seinem Schreiben an die Staatsanwaltschaft Feldkirch weit aus. Er beantragte die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts der Nötigung, vorsätzlichen Gemeingefährdung, der Sachbeschädigung und des Amtsmissbrauchs. Zudem beantragte er, in einem möglichen Verfahren als Privatbeteiligter zugelassen zu werden. Er sei unterwegs zum Bahnhof gewesen. Weil er nicht gewusst habe, ob er den Zug noch rechtzeitig erreichen werde, sei er “unnötig in Stress versetzt” worden. Seinen Schadenersatzanspruch beziffert er mit vorerst 500 Euro.

Liechtensteinerstraße blockiert, auf Ampel geklettert
An der Protestaktion gegen den Bau des Stadttunnels hatten rund 70 Personen teilgenommen, darunter Mitglieder von “Extinction Rebellion”, “Letzte Generation” und “Ende Gelände”. Die Aktivisten blockierten die Liechtensteiner Straße (L191) im Kreuzungsbereich Schulbrüderstraße/Duxgasse, spannten ein Spinnennetz über die Straße und machten mit Bannern auf ihr Anliegen aufmerksam.
Wie aus der Sachverhaltsdarstellung hervorgeht, war auch König an diesem Tag auf der Liechtensteinerstraße unterwegs. Er sah sich – auf dem Weg zum Bahnhof – gezwungen, auf Nebenstraßen auszuweichen und sein Fahrzeug mehrere Minuten anzuhalten. König berichtet, dass mehrere Fahrzeuge umständlich reversieren mussten, damit Rettungswagen, Linienbusse und Lkw den Straßenabschnitt überhaupt passieren konnten. “Es zeichnete sich ab, dass sich innert kürzester Zeit auf allen angrenzenden Straßenabschnitten und in allen Richtungen massive Verkehrsbehinderungen einstellen werden”, heißt es in der Anzeige. Mehrere Personen seien auf Ampeln und Lichtmasten geklettert, die Polizei habe dem Treiben tatenlos zugesehen.









Amtsmissbrauch?
König geht davon aus, dass nicht nur die Klimaaktivisten gegen das Gesetz verstoßen haben, sondern auch die Bundespolizei und die Bezirkshauptmannschaft Feldkirch als zuständige Behörde. Es sei zu hinterfragen, ob die Kundgebung genehmigt war. “Sollte dies der Fall sein, ist davon auszugehen, dass ein Fall von Amtsmissbrauch vorliegt”, schreibt König. Er argumentiert, dass die Behörde es versäumt habe, die Aktivisten auf einen geeigneteren Ort zu verweisen, an dem sie ihren Protest hätten kundtun können. Zudem wirft er der Behörde vor, durch die Gestattung der Kundgebung auf Hauptverkehrsachsen ein Verkehrschaos und eine Gefährdungssituation geschaffen zu haben. Im anderen Fall, nämlich bei einer nicht genehmigten Kundgebung, hätten die Beamten nach Ansicht von König verhindern müssen, dass Aktivisten Einrichtungen erklimmen und einen neuralgischen Straßenabschnitt besetzen. Neben Amtsmissbrauch sieht König auch eine Verletzung des Verbots der vorsätzlichen Gemeingefährdung.

BH weist Vorwürfe zurück
Polizei und Behörden schildern die Geschehnisse indes ganz anders. Wie die Exekutive bereits am Tag der Demo verlauten ließ, habe die Bezirkshauptmannschaft Feldkirch als zuständige Behörde keine Auflösung der Versammlung angeordnet. Die Verkehrsbehinderungen hätten sich in Grenzen gehalten, auch Öffi- und Einsatzfahrzeuge seien nicht behindert worden, hieß es damals.
Bezirkshauptmann Herbert Burtscher bestätigte dies am Montag einmal mehr gegenüber ORF Vorarlberg. Seinen Angaben zufolge ist alles korrekt abgelaufen. Die Behörden seien ständig im Kontakt mit der Rettungs- und Feuerwehrleitstelle (RFL) gewesen. Bei der Demonstration habe es sich um keine von der BH genehmigte Versammlung gehandelt. Die Grenzen der Versammlungsfreiheit seien nicht überschritten worden, so Burtscher.