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Warum ein Pensionist zwei Rechtsanwälte verklagte

24.01.2024 • 13:42 Uhr
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Pensionist verklagt AnwälteNEUE

Ein 71-Jähriger, dessen Haus abgebrannt ist, fühlt sich in zwei Verfahren schlecht vertreten und verlangt von Anwälten ­insgesamt 570.000 Euro.

Der klagende Pensionist führt derzeit am Landesgericht Feldkirch gleich zwei Anwaltshaftungsprozesse. Der 71-Jährige wirft den beiden beklagten Rechtsanwälten vor, ihn nach dem 2015 erfolgten Abbrennen eines seiner Häuser in versicherungsrechtlichen Zivilprozessen am Landesgericht schlecht vertreten zu haben. Der Ex-Mandant fordert von den beklagten Anwälten insgesamt 572.000 Euro an Schadenersatz.

Flasche Partei

Im ersten Anwaltshaftungsprozess ist nur noch das Urteil ausständig. Dabei beträgt die Klagsforderung 205.000 Euro. Der Kläger behauptet, sein damaliger Anwalt habe mit der Feuerversicherung die falsche Partei geklagt. Geklagt hätte stattdessen sein Versicherungsmakler werden müssen. Der Ex-Anwalt des Klägers beantragt die Abweisung der Klage, weil er keine Fehler gemacht habe.

60.000 Euro

Der ehemalige Geschäftsmann nahm sich nach dem Rechtsstreit gegen die Feuerversicherung 2018 einen anderen Anwalt und ließ den Versicherungsmakler klagen. Der neue Zivilprozess nach dem Hausbrand endete mit einer gütlichen Einigung. Demnach bezahlte der Versicherungsmakler dem klagenden Versicherungsnehmer 60.000 Euro.

Inzwischen meint der 71-Jährige, sein Anwalt hätte ihm vom Vergleich abraten müssen. Wäre der Prozess weitergeführt worden, hätte er gewonnen und wesentlich mehr Geld erhalten. Deshalb verlangt der ehemalige Klient vom beklagten Anwalt 367.000 Euro als Schadenersatzzahlung.

Zweiter Anwaltshaftungsprozess

Im zweiten Anwaltshaftungsprozess wurde am Mittwoch neuerlich verhandelt, aber noch nicht zum letzten Mal. Am Mittwoch ging es nur um die noch nicht entschiedene Frage, ob neben der Anwaltsfirma auch der Anwalt selbst geklagt werden darf. Der beklagte Rechtsanwalt beantragt die Klagsabweisung und sagte, die vom Kläger 2018 unterschriebene Vertretungsvollmacht habe sich ausdrücklich nur auf die Anwaltsfirma bezogen.

Laut Anwalt Berufsrisiko

Der Pensionist ließ sich im Versicherungsprozess zum abgebrannten Haus von dem Anwalt vertreten, obwohl der Advokat 2011 einen Honorarprozess gegen ihn geführt hatte. Das Landesgericht urteilte 2011, der Beklagte müsse seinem Ex-Rechtsvertreter noch 29.000 Euro an Vertretungskos­ten aus einem Bauprozess bezahlen.

Die Zivilrichterin fragte am Mittwoch den nunmehrigen Anwalt des Pensionisten, ob er nicht befürchte, vom 71-Jährigen ebenfalls wegen behaupteter Fehler verklagt zu werden. Nein, das zähle zum Berufsrisiko, antwortete der Klagsvertreter.