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Prozess um erschossene Katze: Jäger freigesprochen 

25.01.2024 • 12:47 Uhr
(Symbolbild)  <span class="copyright">APA/dpa/Skolimowska</span>
(Symbolbild) APA/dpa/Skolimowska

Aussagen des Angeklagten für Richterin schlüssig – keine Tierquälerei im Lustenauer Ried.

Von den Vorwürfen der Tierquälerei und der Gefährdung der körperlichen Sicherheit wurde der unbescholtene Angeklagte am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch im Zweifel freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, denn Staatsanwältin Karin Krehn nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch.

Widersprüchliche Zeugenaussagen

Richterin Silke Sandholzer war nicht davon überzeugt, dass der angeklagte Jagdpächter tatsächlich im November 2019 im Lustenauer Ried eine Hauskatze erschossen hat. Denn die Aussagen der beiden Belastungszeuginnen seien zu widersprüchlich gewesen. Die 58-jährige Frau und deren Tochter hätten übereinstimmend lediglich angegeben, sie hätten zwei Schüsse gehört. Dann hätten sie gesehen, wie der angeklagte Jäger mit ihrer blutüberströmten Katze weggerannt sei.

Schlüssige Erklärung

Die Aussage des Angeklagten hingegen habe für sie ein schlüssiges Bild ergeben, sagte die Strafrichterin in ihrer Urteilsbegründung. Der angeklagte 62-Jährige sagte, er sei nicht schuldig. Er habe an jenem Tag keine Katze erschossen, sondern von seinem Auto aus mit einem Schuss aus seinem Jagdgewehr einen Graureiher. Danach habe er die Schreie der Frauen gehört. Er sei zu ihnen hingegangen und habe ihnen erklärt, dass er nur auf den Graureiher geschossen habe. Sie hätten ihm vorgeworfen, ihre Katze erschossen zu haben. Er sei danach mit seinem Auto zu ihrem Riedstall gefahren und habe ihnen im Kofferraum den erlegten Graureiher gezeigt. Die 58-Jährige habe ihm daraufhin ihren Riedgarten gezeigt und ihm Süßkartoffeln geschenkt.

Verteidiger Toni Jakupi beantragte einen Freispruch und verwies dabei auch darauf, dass die Frauen erst Jahre später bei der Polizei seinen Mandanten bezichtigt hätten. Ursprünglich hätten die Frauen aber aus einem anderen Grund Anzeige erstattet: Sie hätten behauptet, mehrere Katzen seien im Ried tödlich vergiftet worden. Jakupi merkte an, das Jagdgesetz erlaube das Erlegen von streunenden Katzen im Jagdrevier.

Keine Gefährdung

Im Strafantrag wurde dem Angeklagten zur angeklagten Gefährdung der körperlichen Sicherheit vorgeworfen, einer der Schüsse habe eine der Frauen nur um 10 bis 20 Meter verfehlt. Richterin Sandholzer sagte, selbst wenn dem so gewesen sein sollte, liege keine Gefährdung vor. Der Oberste Gerichtshof habe selbst bei einem Abstand von vier Metern bei einem Schuss durch einen geübten Schützen keine Gefährdung angenommen.