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Gezogene Waffe in Tabledancebar

01.02.2024 • 14:12 Uhr
Gezogene Waffe in Tabledancebar
Irrtum im Nachtlokal führt zu Drohung mit Waffe (Synonymbild) Shutterstock

Angeklagter fühlte sich um bezahlten Sex betrogen und forderte mit Schreckschusspistole Geld zurück.

Wegen versuchter schwerer Nötigung wurde der 37-jährige Angeklagte am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von acht Monaten und einer unbedingten, dem Gericht zu bezahlenden Geldstrafe von 1800 Euro (360 Tagessätze zu je 5 Euro) verurteilt. Es handelt sich um eine Zusatzstrafe zu einer Geldstrafe wegen Körperverletzung. Das Urteil von Richterin Sabrina Tagwercher ist rechtskräftig. Denn der Angeklagte und Staatsanwalt Simon Mathis waren damit einverstanden. Die mögliche Höchststrafe wäre fünf Jahre Gefängnis gewesen. Die verhängte kombinierte Strafe entspricht 14 Monaten Haft.

Drohung mit Schreckschusspistole

Der Syrer fühlte sich nach den gerichtlichen Feststellungen um bezahlten Sex betrogen. Demnach zog der Gast in einem Tabledancelokal im Bezirk Bludenz eine Schreckschusspistole. Der mit 1,4 Promille Alkoholisierte sagte laut Urteil zu zwei Mitarbeiterinnen des Lokals, er werde alle kaputtmachen, wenn er sein Geld nicht zurückerhalte. Der ledige Mann verließ danach das Nachtlokal und warf seine Waffe in einen Schneehaufen.

Der Angeklagte bekannte sich schuldig. Er sagte, er sei betrunken gewesen. Aber es könne sein, dass er tatsächlich getan habe, was ihm im Strafantrag vorgeworfen werde. Seit dem Vorfall trinke er keinen Alkohol mehr.

Missverständnis im Erotiklokal

Vor der Polizei gab der Beschuldigte an, er habe im Erotiklokal 65 Euro bezahlt. Er sei davon ausgegangen, dass es sich dabei um eine Anzahlung für Geschlechtsverkehr im Separee handle. Die Tänzerin habe sich dann aber im Separee geweigert, mit ihm Sex zu haben. Sie habe ihm sein Geld nicht zurückgegeben. Deshalb sei er ausgerastet. Angeblich hat der Kunde nur für einen Lapdance bezahlt und nicht für Sex.

Kurzer Polizeiaufenthalt

Der Beschuldigte wurde festgenommen und befand sich neun Stunden lang im Polizeiarrest. Für die Zeit im Polizeigewahrsam werden ihm vier Euro von der Geldstrafe abgezogen.