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Wehrlose missbraucht: 3,5 Jahre Gefängnis

02.02.2024 • 12:16 Uhr
Gefängnisstrafe für sexuellen Missbrauch<span class="copyright"> HARTINGER</span>
Gefängnisstrafe für sexuellen Missbrauch HARTINGER

Vorbestrafter 37-Jähriger nützte laut Urteil die Widerstandsunfähigkeit von 24-Jähriger aus und verging sich an ihr in Obdachlosenheim.

Wegen sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen Person wurde der mit drei einschlägigen Vorstrafen belastete 37-Jährige am Freitag in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Als Teilschmer­zengeld hat der Türke der Frau 4000 Euro zu bezahlen.

Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richterin Silke Sandholzer ist nicht rechtskräftig. Denn Verteidiger Hanno Lecher meldete Nichtigkeitsbeschwerde, Strafberufung und Beschwerde gegen den Schmerzengeldzuspruch an, Staatsanwältin Julia Berchtold Strafberufung. Der Strafrahmen belief sich auf ein bis zehn Jahre Haft. Bei dem Urteil handelt es sich um eine Zusatzstrafe zu einer im Februar 2023 am Bezirksgericht Feldkirch verhängten Geldstrafe wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung.

Glaubwürdige Aussagen

Nach den gerichtlichen Feststellungen hat der Angeklagte im Jänner 2023 in seinem Zimmer in einem Obdachlosenheim in Dornbirn eine wehrlose Mitbewohnerin sexuell missbraucht. Demnach hat er die Widerstandsunfähigkeit der durch den Konsum von Alkohol und Marihuana erkennbar beeinträchtigen 24-Jährigen ausgenützt und sie mit Geschlechtsverkehr missbraucht.

Die belastenden Angaben der Frau seien glaubwürdig gewesen, sagte Richterin Sandholzer in ihrer Urteilsbegründung. Die anwaltlich von Surena Ettefagh vertretene Frau gab vor der Polizei und bei ihrer kontradiktorischen Einvernahme vor Gericht zu Protokoll, gemeinsam mit anderen hätten der Angeklagte und sie an jenem Abend in der Teeküche des Obdachlosenheims Alkohol und Marihuana konsumiert. Danach habe sie bei ihm telefonisch angefragt, ob sie noch gemeinsam etwas rauchen könnten. Dann sei sie in sein Zimmer gegangen. Dort sei ihr übel geworden. Das habe der Angeklagte ausgenützt. Nach dem Missbrauch habe sie sich übergeben müssen und sei in sein Badezimmer gegangen.

Fordert Freispruch

Die Angaben des Angeklagten seien widersprüchlich und daher unglaubwürdig gewesen, sagte die Vorsitzende des Schöffensenats. Verteidiger Lecher beantragte einen Freispruch, weil die Frau nicht wehrlos gewesen sei und dem Geschlechtsverkehr zugestimmt habe.

Der Angeklagte wurde aus der Strafhaft zur Verhandlung vorgeführt. Denn der Vorbestrafte wurde im November 2022 am Landesgericht rechtskräftig wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung zu drei Jahren Gefängnis verurteilt.